Apotheker in Baden-Württemberg zahlen für die Mitgliedschaft im Landesapothekerverband (LAV) demnächst etwas mehr. Bei der heutigen Mitgliederversammlung will der LAV eine Anpassung der Beitragsordnung durchsetzen. Danach soll der Obulus regelmäßig steigen – geringfügig, aber automatisch.
Laut der Beschlussfassung steigt der monatliche Beitrag für Hauptapotheken ab 2015 jedes Jahr um zwei Euro, für Filialapotheken um einen Euro. Die „Dynamisierungsregelung“ soll eine alljährliche Änderung der Beitragsordnung überflüssig machen, heißt es zur Begründung. Damit würde LAV-Präsident Fritz Becker in seinem Verband erreichen, was er als DAV-Vorsitzender beim Apothekenhonorar auf Bundesebene durchsetzen möchte – eine automatische Erhöhung der Bezüge.
Schon für das kommende Jahr ist beim LAV ein Anstieg des Grundbeitrags von 5 Euro auf 60 Euro monatlich vorgesehen, für Filialapotheken jeweils die Hälfte. Dazu kommen 0,05 Prozent des Vorjahresnettoumsatzes bis zu einer Obergrenze von neuerdings 2,4 Millionen Euro. Diese Kappungsgrenze soll demnach um 200.000 Euro für Hauptapotheken und um 100.000 Euro für Filialen angehoben werden.
Der jährliche Beitragssatz liegt damit 2014 zwischen 720 Euro für eine Apotheke mit weniger als 260.000 Euro Umsatz und 5625 Euro für einen Filialverbund aus vier Apotheken mit zusammen mehr als 7,15 Millionen Euro Umsatz.
Auch bei der Kappungsgrenze ist ab 2015 eine Dynamisierung vorgesehen: Pro Hauptapotheke klettert der Wert danach jährlich um 50.000 Euro, pro Filiale um die Hälfte. Der neue Spitzensatz liegt dann im Jahr 2015 bei 5747,50 Euro.
Der Jahresbeitrag wird neuerdings erst am 1. Juli erhoben, statt wie bisher Mitte April. Dafür entfällt das Skonto von 1,5 Prozent für Apotheken, die am Lastschriftverfahren teilnehmen. Stattdessen müssen jedoch Apotheken ohne automatischen Einzug eine „Verwaltungsaufwandspauschale“ von 20 Euro berappen.
Wer seine Umsätze nicht pünktlich meldet, wird nach Mahnung in die höchste Beitragsstufe einsortiert. Einen Anspruch auf eine korrigierte Beitragsrechnung hat man danach nicht. Allerdings kann eine Korrektur vom Verband gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro durchgeführt werden. Rückständige Beiträge werden zukünftig mit zusätzlich 8 Prozent Zinsen belegt, statt wie bisher mit 5 Prozent.
Einen kleinen Nachteil müssen Apothekenneugründungen hinnehmen. Bislang mussten die Inhaber im ersten Jahr lediglich den Grundbeitrag zahlen. Dieser Passus soll in der Beitragsordnung gestrichen werden: Eine Privilegierung sei nicht sachgerecht, da für übernommene Filialen der reguläre Satz anhand der bekannten Vorjahresumsäze veranschlagt werde, heißt es zur Begründung.
Die Mitglieder müssen dem Vorhaben ihrer Verbandsspitze noch zustimmen; zuvor entscheidet der Beirat über die Vorlage aus dem Vorstand. Die Mitgliederversammlung trifft sich heute am späten Nachmittag im Mövenpick Hotel am Stuttgarter Flughafen. In der Geschäftsstelle wollte sich im Vorfeld niemand zu dem Thema äußern.
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