ABDA-Spitze im Zeugenstand APOTHEKE ADHOC, 26.11.2015 10:35 Uhr
Die unrühmliche Trennung der ABDA von ihrem potenziellen Pressesprecher Sven Winkler beschäftigt noch immer die Gerichte. Winkler streitet mit einer Apothekerin, die Ende April 2013 mit Einlassungen zu dessen beruflicher Vergangenheit eine intensive Debatte ausgelöst hatte. Gestern mussten ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz vor dem Landgericht München I als Zeugen aussagen.
Die Apothekerin hatte einen Beitrag von APOTHEKE ADHOC zur Berufung Winklers kommentiert. Sie behauptete seinerzeit sinngemäß, Winkler sei Ende 2012 wegen Unregelmäßigkeiten bei der Reisekostenabrechnung vom Helmholtz Zentrum München fristlos entlassen worden. Gegen diese Aussage klagt Winkler auf Unterlassung – weil vom Ausgang des Verfahren auch mögliche Schadenersatzforderungen abhängen, hat Winkler eine Einigung bislang abgelehnt.
Geeinigt hatte er sich dagegen offenbar seinerzeit mit der ABDA. Vor Gericht gaben Schmidt und Schmitz als Zeugen zu Protokoll, dass sie den – bis dahin nur mündlich vereinbarten – Vertrag nicht einseitig gekündigt hätten. Vielmehr habe man sich mit Winkler auf eine einvernehmliche Aufhebung geeinigt. Die Abwicklungen sollten laut Schmitz die Anwälte übernehmen.
Dass der Vertrag noch nicht unterzeichnet war, spielt dabei keine Rolle. Man habe sich Ende April mit Winkler mündlich auf die Konditionen verständigt, erklärte Schmitz. Obwohl Winkler noch am 29. April – dem Tag, an dem die ABDA die Personalie offiziell verkündete – im Apothekerhaus war, sollte der Arbeitsvertrag erst am 2. Mai unterzeichnet werden.
Die Nachfrage, welche Abfindung im Zusammenhang mit der Auflösung vereinbart worden sei, ließ die Vorsitzende Richterin nicht zu: Dies spiele im aktuellen Prozess um die Unterlassungsforderungen Winklers keine Rolle, sondern könnte allenfalls in einem späteren Verfahren um mögliche Schadenersatzansprüche auf die Tagesordnung kommen. Dann müssten die Zeugen eben noch einmal geladen werden. Vermutlich stehen die Chancen für Winkler aber schlecht, von der Apothekerin Geld zu fordern, wenn er sich mit der ABDA darauf geeinigt hat, den Job gar nicht erst anzutreten.
Vor Gericht rechtfertigten Schmidt und Schmitz, warum sie ihren Mitarbeiter in spe auf der Grundlage des Kommentars der Apothekerin und der sich daraus entspinnenden Debatte fallen ließen. Schmitz will den Eintrag spätestens am 30. April entdeckt haben und die Diskussion im Leserforum danach weiter verfolgt haben. Bei einem längeren Telefonat habe Winkler alle Vorwürfe abgestritten. Trotzdem sei ein „mulmiges Gefühl“ geblieben.
Im ABDA-Präsidium sei dann einstimmig entschieden worden, den Vertrag mit Winkler nicht beginnen zu lassen. Man habe zwar nicht gewusst, ob die Vorwürfe berechtigt gewesen seien, aber die Integrität Winklers sei erheblich in Frage gestellt worden, so Schmitz. Zwar hätte Winkler nie das Gesicht der ABDA werden sollen, denn dies sei der Präsident. Dennoch sei das Risiko für die ABDA zu hoch gewesen; gerade nach den vorangegangen Turbulenzen um die Pressestelle sei man besonders vorsichtig gewesen.
Schmidt sagte aus, dass die Mitgliedsorganisationen unruhig gewesen seien und dass man nach den Erfahrungen mit dem Vorgänger endlich einen guten Pressesprecher habe präsentieren wollen. Winkler sei von allen Kandidaten, die durch die Vorauswahl gekommen seien, der Richtige gewesen. Überzeugt hätten vor allem die wissenschaftliche Kompetenz und die Erfahrungen mit größeren Strukturen.
Auf Nachfrage erklärten Schmidt und Schmitz, vorher nichts von den Unregelmäßigkeiten gewusst zu haben und mit ihren Aussagen Winkler auch nicht schützen zu wollen. Schmidt musste sich noch dafür rechtfertigen, bereits am 3. Mai beim Bayerischen Apothekertag über den Vorgang als „saublöde Geschichte“ gesprochen zu haben. Er habe die öffentlichen Anwürfe gegen Winkler gemeint, nicht dessen mutmaßliches Verhalten bei seinem alten Arbeitgeber.
Am 8. Januar will das Gericht entscheiden. Bereits im Mai vergangenen Jahres waren Zeugen zu den Hintergründen zum Ausscheiden Winklers beim Helmholtz Zentrum befragt worden. Unstreitig war, dass Winkler im Dezember 2012 zunächst fristlos entlassen wurde. Doch nach einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht wurde der Vertrag später ordentlich aufgelöst. Einen Vergleich, nachdem die Apothekerin eine Unterlassungserklärung bezüglich ihrer konkreten Aussagen abgeben und Winkler dafür auf etwaige Schadensersatzansprüche verzichten sollte, lehnten dessen Anwälte damals ab.