Video-Interview Arzneiverordnungs-Report

"Apotheker zur Substitution verpflichten" APOTHEKE ADHOC, 15.09.2010 12:59 Uhr

Berlin - 

Wieder einmal sind die Arzneimittelausgaben gestiegen, und wieder einmal machen Professor Dr. Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paffrath in ihrem Arzneiverordnungs-Report Vorschläge, wie die Kosten gesenkt werden könnten. APOTHEKE ADHOC sprach mit Schwabe über die Sparvorschläge für den Arzneimittelbereich, den möglichen Beitrag der Apotheker und die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung.


ADHOC: Wie beurteilen Sie die Sparpläne der Bundesregierung?

SCHWABE: Die Sparpläne der Regierung sind ein wichtiger erster Schritt. Dass tatsächlich im Patentmarkt versucht wird, eine Preisreduktion einzuführen, ist einmalig. So etwas ist bislang noch nicht gemacht worden. Das Ausmaß der Preissenkungen mittels Zwangsrabatt reicht aber sicher noch nicht aus, um die bestehenden Reserven auszuschöpfen. Aber es ist ein wichtiger erster Schritt.


ADHOC: Wo könnte noch gespart werden?

SCHWABE: Die größten Einsparmöglichkeiten sehen wir bei den generischen Arzneimitteln, dann bei den patentgeschützten Arzneimitteln und dann bei kleineren Gruppen wie umstrittenen Arzneimitteln, also Arzneimitteln, deren Wirksamkeit noch nicht so recht bewiesen ist, und Analogpräparaten, also patentgeschützten Arzneimitteln, die keinen Zusatznutzen gegenüber anderen am Markt befindlichen Arzneimitteln haben.


ADHOC: Was können Apotheker beitragen?

SCHWABE: Da hätte ich zwei Vorschläge: Erstens, dass - ähnlich wie das in Schweden sehr erfolgreich gemacht wird - Apotheker schlicht und einfach verpflichtet werden, jeweils das preisgünstigste Generikum abzugeben. Das führt offenbar zu einem großen Wettbewerbsdruck, so dass dann auch die Preise sinken. Und das Zweite ist, dass auch die Patienten einbezogen werden sollten: Wir haben ja schon ein Zuzahlungssystem, aber die Zuzahlungen sind zu starr geregelt. Wir haben eine Mindestzuzahlung und eine Höchstzahlung, damit kann man den Markt bei weitem nicht gleichmäßig ausschöpfen.


ADHOC: Wie lässt sich das umsetzen?

SCHWABE: Das muss im Gesetz stehen. Bisher steht ja im Gesetz, dass Apotheker Rabattarzneimittel abgeben müssen. Das ist verpflichtend bei den entsprechenden Rabattverträgen. Das Instrument der Rabattverträge wird von der Arzneimittelkommission nicht so sehr geschätzt, weil es intransparent ist. Es könnte aber dazu beitragen, dass die Patienten nicht nur bestimmte Arzneimittel bekommen, sondern die wirklich preisgünstigen, und dass der Wettbewerb, der offensichtlich in Deutschland noch nicht ausreicht, gefördert wird.