Parenterale Rezepturen

Apotheker wollen weiterverhandeln

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Eine Neuregelung für die Vergütung von Zytostatikarezepturen ist noch nicht vom Tisch: Die Apotheker sind trotz der Kündigung der Anlage 3 der Hilfstaxe durch den GKV-Spitzenverband für weitere Gespräche offen. „Der DAV ist weiter verhandlungsbereit“, teilte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC mit. Auch die Kassen hatten in der vergangenen Woche Gesprächsbereitschaft signalisiert. Allerdings ist fraglich, ob es zum Jahresende noch zu einer Einigung kommt, denn einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Vergangenen Donnerstag hatten die Kassen die Anlage 3 der Hilfstaxe, die bislang die Zytostatika regelte, zum Jahresende gekündigt. Der Schritt folgte nach wochenlangen Verhandlungen, in denen sich der DAV und die Kassen nicht auf neue Grundsätze zur Honorierung parenteraler Rezepturen einigen konnten.

Insbesondere bei den anzurechnenden Preisen der verwendeten Fertigarzneimittel sowie bei den Rezepturzuschlägen lagen die Meinungen offenbar weit auseinander. Zu den Gründen der Kündigung wollte sich der GKV-Spitzenverband mit Verweis auf mögliche neue Gespräche nicht äußern. Die Verhandlungen waren wegen neuer Vorgaben durch die AMG-Novelle notwendig geworden.

Kommen die Verhandlungspartner bis zum Jahresende zu keiner Einigung, müssen Apotheker parenterale Rezepturen ab Januar nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung abrechnen. Demnach müssen die tatsächlich erzielten Einkaufspreise taxiert werden, maximal allerdings die gelisteten Apothekeneinkaufspreise. Je nach Art der parenteralen Zubereitung erhält die Apotheke Rezepturzuschläge in Höhe von 40 bis 70 Euro.

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