Schweinegrippe

Apotheker werden geimpft Yvette Meißner, 19.08.2009 15:24 Uhr

Berlin - 

Apotheker und ihre Mitarbeiter sollen neben anderen Risikogruppen im Herbst zuerst gegen die Schweinegrippe geimpft werden. Das sieht die heute vom Bundeskabinett beschlossene Impfverordnung vor. Auch andere Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitswesen, bei Polizei und Feuerwehr sowie chronisch Kranke und Schwangere gehören zu den Personen mit prioritärem Impfanspruch. Eine Impfpflicht besteht aber nicht.

Mit der Verordnung soll sicher gestellt werden, dass das im Gesundheitswesen tätige „Schlüsselpersonal“ vor einer möglichen Erkrankung mit der Neuen Grippe geschützt wird. Neben den Beschäftigten in den Apotheken zählen dazu Personen, die in Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, bei Gesundheitsämtern sowie bei Krankentransporten und Rettungsdiensten arbeiten.

Personen, die chronisch unter Asthma oder Bronchitis, Herz-Kreislauf-, Nieren- oder Leberkrankheiten leiden, sollen ebenfalls zuerst geimpft werden. Die Impfempfehlung gilt außerdem für Diabetiker sowie Personen mit Adipositas, einer Immunschwächekrankheit oder Multipler Sklerose.

Damit ist ein Drittel der deutschen Bevölkerung erfasst. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sicherte allerdings allen Bundesbürgern eine Impfung zu: Wer nicht zu den definierten Gruppen gehöre, sollte den Risikogruppen allerdings den Vorrang lassen, appellierte Schmidt. Es werde niemand, der sich impfen lassen möchte, abgewiesen.

„Wir werden den vorhandenen Impfstoff möglichst schnell verimpfen, um bis zum Frühjahr fertig zu werden“, so die Ministerin. Eine endgültige Empfehlung für die Schweinegrippeimpfung gibt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) im September.