Standesvertretung

ABDA ist jetzt eingetragen

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Berlin -

Die ABDA ist ab sofort ein eingetragener Verein. Im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ist der Zusammenschluss von Kammern und Verbänden seit dem 19. Januar zu finden. Bisher war die ABDA demnach ein nicht eingetragener Verein. Die ABDA-Mitgliederversammlung hatte Mitte Dezember die Umwandlung beschlossen, um die Organisation für den geplanten Hauskauf „grundbuchfähig“ zu machen.

Der Beschluss wurde von allen Delegierten der Mitgliederversammlung mitgetragen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt freute sich damals über das einstimmige Votum: „Die Umwandlung ist zwar ein rein formaler Akt, aber als solcher wichtig, um finanzielle Nachteile von der Organisation abzuwenden.“

Im Vorfeld der Mitgliederversammlung hatte es heftige Diskussionen gegeben. Diese seien durch Bedenken über mögliche politische und rechtliche Folgen der Entscheidung aufgeladen gewesen, so Schmidt. „Diese Bedenken konnten aber in der Debatte alle entkräftet werden.“ Für die Eintragung ins Vereinsregister wurde die Satzung marginal angepasst. Die grundsätzlichen Verbandsstrukturen sollten aber nicht verändert werden.

Mit der Umwandlung sollte die ABDA auf den Erwerb der Immobilie für die neue Geschäftsstelle in der Heidestraße vorbereitet werden. Als nicht eingetragener Verein sei die ABDA zwar rechtsfähig und könne einen Kaufvertrag abschließen – die Eintragung im Grundbuch könne aber daran scheitern, dass die Vertretungsverhältnisse nicht durch ein öffentliches Register nachgewiesen werden könnten, erklärten ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und Chefjurist Lutz Tisch im Vorfeld.

Noch im Juni hatte man in Erwägung gezogen, dass – analog zum Mendelssohn-Palais – die VGDA das Objekt treuhänderisch erwirbt. Eine steuerliche Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Grunderwerbsteuer in dieser Konstellation sowohl bei der VGDA als auch bei der ABDA anfallen würde, so Schmitz und Tisch. „Die Vermeidung dieser erheblichen steuerlichen Belastung spricht deshalb dafür, dass die ABDA als eingetragener Verein die Immobilie unmittelbar selbst erwirbt.“

Dass relativ kurzfristig um Zustimmung gebeten wurde, war einigen Mitgliedsorganisationen unangenehm aufgestoßen. Vertreter aus den Ländern fühlten sich überrumpelt. Fragen gab es vor allem zu den steuerlichen Konsequenzen und zu möglichen Abspaltungsproblemen.

Die ABDA war bisher ein nicht eingetragener Verein in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Als Zweckgemeinschaft ist sie damit ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer formal voneinander unabhängiger Institutionen, so ähnlich wie die Bietergemeinschaften bei Rabattverträgen. Die Gesellschaftsanteile der wirtschaftenden Töchter WuV, Govi und VGDA wiederum werden treuhänderisch von verschiedenen Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden gehalten.

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