Abmahnaktion

Apotheker schießen gegen AOK Alexander Müller, 18.03.2010 18:15 Uhr

Berlin - 

Auf die Abmahnaktion der AOK Baden-Württemberg gegen 2250 Apotheken im Ländle hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) empört reagiert. Die Substitutionsregeln der Kasse widerspreche der Gesetzes- und Vertragslage sowie der Rechtsauffassung des Verbandes, heißt es in einem Rundschreiben an die Mitglieder. LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth soll sich außerdem in einem Brandbrief an AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann gewandt haben, der die Mahnschreiben persönlich gezeichnet hatte.

LAV und AOK haben unterschiedliche Auffassungen, wann die Substitutionspflicht in puncto Indikationsbereich und Packungsgröße greift. Unklar bis unzutreffend seien außerdem die Passagen aus dem Schreiben der AOK zur Umsetzung der Substitutionspflicht bei nichtrabattierten Arzneimitteln. „Wir haben umgehend nach Bekanntwerden dieser Abmahnaktion und gegenüber der AOK gegen diese falschen Behauptungen verwehrt und diese zur Richtigstellung aufgefordert“, schreibt der LAV. „Es kann nicht sein, dass nach bestem Wissen und Gewissen redlich arbeitende Apotheken hier unter Generalverdacht gestellt werden.“

Allerdings unterstützt der LAV keine Apotheken, die sich mit der vorsätzlichen Nichteinhaltung der Rabattverträge einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Kollegen zu sichern wollten. In diesen Fällen seien die von der AOK angedrohten Vertragsstrafen tatsächlich berechtigt.

Hofferberth soll sich in ihrem Brief an Hermann empört über die Aktion der Kasse gezeigt haben. Schließlich hatte man sich Mitte Februar noch zusammengesetzt und war übereingekommen, dass nur radikale Rabattvertragsverweigerer abgemahnt werden sollten. Das pauschale Vorgehen der Kasse gegen fast alle Apotheken sowie die zugrunde gelegten Substitutionsregeln sind aus Sicht des LAV nicht tragbar.

Der LAV fordert von der AOK eine Richtigstellung gegenüber den Apotheken. Sollte die Kasse nicht einlenken, sollen die Apotheken den AOK-Versicherten das Drohschreiben der Kasse vorlegen - insbesondere bei pharmazeutischen Bedenken.