Impfstoff-Ausschreibung

Apotheker scheitern vor Gericht Désirée Kietzmann, 02.07.2010 12:54 Uhr

Berlin - 

Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV) ist vor dem Landessozialgericht Essen (LSG) mit seiner Beschwerde gegen die Ausschreibung von Grippeimpfstoffen gescheitert. Das Gericht wies die Beschwerde gegen die Entscheidung des Sozialgericht Magdeburg aus der ersten Instanz zurück. Die Begründung steht noch aus.

In der kommenden Grippesaison soll in Sachsen-Anhalt nur noch eine Apotheke die Ärzte mit Influenza-Impfstoffen beliefern. Gewinner der gemeinsamen Ausschreibung aller Krankenkassen im Bundesland ist eine Apotheke aus Magdeburg.

Der LAV war gegen die geplante Exklusivbelieferung vorgegangen. Nach seiner Auffassung ist die Ausschreibung von Impfstoffen unzulässig. Der Verband wollte erreichen, dass auch alle anderen Apotheken in Sachsen-Anhalt lieferberechtigt bleiben.

Das Sozialgericht Magdeburg hatte die Klage Anfang Juni abgewiesen. Daraufhin legte der LAV Beschwerde beim LSG ein. Sobald die Begründung vorliegt, wollen die Apotheker entscheiden, ob sie den Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren weiterführen. Die Stellungnahmen, die der LAV bei den Aufsichtsbehörden zu der Angelegenheit erbeten hat, sind bislang unbeantwortet geblieben.