Gemeinsamer Bundesausschuss

Apotheker ringen erneut um G-BA-Mitgliedschaft

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Berlin -

Seit 2003 diskutierte der Deutsche Apothekertag (DAT) mehrfach über die Frage der Mitgliedschaft der ABDA im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Eigentlich war die Debatte für beendet erklärt worden. Doch auch dieses Jahr liegt dem DAT ein Antrag dazu vor. Und in der Apothekerkammer Westfalen-Lippe gibt es eine kontroverse Debatte. Jetzt hat Kammergeschäftsführer Dr. Andreas Walter die Befürworter einer G-BA-Mitgliedschaft aufgefordert, Beispiele für G-BA-Fehlentscheidungen aufzuführen. Apotheker Dr. Christoph Klotz hat einige gefunden.

In einem Antrag zum DAT fordert die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die mit den Projekten ARMIN, PHARM-CHF, AMRINO, OAV gesammelten Erfahrungen zur Verbesserung der Patientenversorgung „sowie zur gesundheitsökonomischen Entlastung der Versichertengemeinschaft in den honorierten Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches V zu implementieren und die Möglichkeit für den Berufsstand zu schaffen, die Ausgestaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss mit verhandeln zu können“. Daran könnte sich erneut eine Diskussion um das Für und Wider einer ABDA-Mitgliedschaft entzünden.

Der Vorschlag, in den G-BA zu kommen, wurde erstmals 2003 diskutiert. Damals habe die ABDA die Forderung an den Gesetzgeber herangetragen, der ihn abgelehnt habe, berichtete ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz auf dem DAT 2014 in München. 2011 wurde entschieden, den Beschluss nicht weiter zu verfolgen. Schließlich müsse man dann auch zweifelhafte Beschlüsse mittragen. Die AKNR startete 2013 einen neuen Anlauf – ihr Antrag wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt: 158 Delegierte stimmten für die G-BA-Mitgliedschaft, 178 dagegen, 18 enthielten sich.

In der Kammer Westfalen-Lippe läuft die Debatte sei der Kammerversammlung im Juni. Dort hatte die kommissarische Abteilungsleiterin des G-BA-Unterausschusses Arzneimittel, Dr. Petra Nies, über ihre Arbeit berichtet. Sie ließ offen, ob sie eine Mitgliedschaft der ABDA befürwortet, berichtete allerdings, dass die ABDA nicht immer ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen von Stellungnahmen nutze.

Daran schloss sich eine kontroverse Diskussion an. Schließlich stimmten mit 36 gegen 33 Mitgliedern der Kammerversammlung eine knappe Mehrheit dafür, sich weiter mit dem G-BA-Thema zu beschäftigen. In einem Schreiben forderte Kammer-Geschäftsführer Walter nun die Befürworter auf, „uns mitzuteilen, wo Sie Fehlentscheidungen des G-BA durch Nichtberücksichtigung apothekerlicher Perspektiven erkennen können und welche konkreten Erwartungen Sie an eine zukünftige Mitgliedschaft knüpfen“. Die nächste Kammerversammlung im November werde das Thema auf Basis der Rückmeldungen erneut diskutieren und dann entscheiden.

Kammerversammlungsmitglied Dr. Christoph Klotz nahm sich die Zeit, Walter zu antworten: Er gehe davon aus, dass in der Regel ein KV-Mitglied bei vollem Arbeitseinsatz in der Apotheke „kaum die Zeit und Muse hat“, Vorschläge zu erarbeiten. Daher habe er Zweifel an der redlichen Absicht der Kammer und vermute, dass den KV-Mitgliedern als „Einzelkämpfer“ der „Schwarze Peter“ der Beweislast zugeschoben werden solle, „um sich klammheimlich aus dem Thema zu stehlen“.

Trotzdem hat Klotz einige Beispiele zusammengetragen, „die nahe legen, dass es mit Apothekern im G-BA anders gelaufen wäre“: Die gerade abgeschlossene Diskussion um die Schmerzmittel im OTC-Bereich zeige, wie Entscheidungen zu Arzneimitteln gefällt würden. Das Durcheinander bei den Warnhinweisen bei OTC-Analgetika könne „als ein Einknicken vor der Pharmalobby gewertet werden“. Denn es komme leider zu oft vor, dass beispielsweise Grippemittel in Kombination mit anderen Schmerzmitteln oder im Anschluss daran genommen werden.

Bei der Freigabe von EllaOne seien die Verantwortlichen „so schlau“ gewesen, dem Versandhandel den Verkauf zu verwehren. Diese Intelligenz habe er sich aber zum Beispiel schon bei der Freigabe der Protonenpumpenhemmer (PPI) gewünscht. Hier würden im Beipackzettel schwere Nebenwirkungen aufgeführt, was „seine Konsequenz in der Beratungspflicht und dem Rahmen der Freiverkäuflichkeit haben sollte“. Ein weiterer Bereich sind aus der Sicht von Klotz OTC-Migränemittel, die im Versandhandel nichts verloren hätten.

Die Krankenkassen hätten ein gesteigertes Interesse, Rx-Arzneimittel aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, um ihr Budget zu entlasten. Apotheker seien zwar gerne bereit, in der Versorgung der Bevölkerung mit neuen OTC-Präparaten verantwortungsvoll zu handeln, aber gerade im Rahmen von AMTS sei es geboten, hier die Begehrlichkeiten der GKV in die Schranken zu verweisen.

Die Ausgrenzung von OTC-Präparaten aus der Erstattungspflicht habe die Budgets der GKV zunächst spürbar entlastet. Die Frage sei aber, ob dies letztlich in zu vielen Fällen nur zu einer Verlagerung in den Rx-Bereich geführt hat, „um mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“. Da die Diskussion über die Rückführung von OTC in den Erstattungsbereich bereits bestehe, könnten sich Apotheker mit ihrer Alltagserfahrungen gut einbringen. Die Erfahrung zeige beispielsweise, dass gerade in bildungsfernen Schichten das Grüne Rezept nicht den Anklang finde, der erwartet werde, mit der Folge, dass angemessene Therapieoptionen den Familienangehörigen vorenthalten würden, weil sie selbst bezahlt werden müssten.

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