Apotheker fordert Dispensierrecht für Ärzte APOTHEKE ADHOC, 08.04.2016 08:07 Uhr
Das Dispensierrecht für Ärzte ist für die meisten Apotheker ein rotes Tuch. Nicht so für Jochen Pfeifer, Inhaber der Adler-Apotheke in Velbert. In einem Namensbeitrag für die Ärzte Zeitung macht Pfeifer sich dafür stark, dass Mediziner im Notdienst selbst Medikamente abgeben. Ihm geht es nicht nur um das Wohl der Patienten. Pfeifer sieht darin eine Chance für die Apotheker.
Dass nur Apotheker Arzneimittel abgeben dürfen, ist laut Pfeifer gerade bei der Akutversorgung wenig hilfreich: Patienten, die im Notdienst versorgt würden, müssen danach die nächste geöffnete Apotheke aufsuchen. Bei Nacht und in ländlichen Gebieten könne das umständlich und für den Patienten mitunter sogar unzumutbar sein, so Pfeifer.
Aus seiner Sicht führt diese Regelung nicht selten auch dazu, dass sich notwendige medikamentöse Behandlungen verzögern. Auch die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) habe bereits vorgeschlagen, ein System zur Hausbelieferung durch Notdienstapotheken zu entwickeln, das mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst abgestimmt werden sollte. Weil der Apotheker die Betriebsräume aber während des Notdienstes nicht verlassen dürfe, müsste nach geltendem Recht für die Auslieferung ein zweiter approbierter Mitarbeiter eingesetzt werden, war ihre Argumentation. „Eine solche Lösung wäre teuer, kompliziert und ließe sich aufgrund der gegenwärtigen Personalsituation in den meisten öffentlichen Apotheken flächendeckend nicht durchführen“, stimmt ihr Pfeifer zu.
Dass Ärzte das Recht erhielten, Patienten wenigstens im Rahmen von Notdiensten und kurzfristig – etwa bis am nächsten Werktag eine reguläre Apotheke aufgesucht werden könne – mit Medikamenten zu versorgen, werde von der „offiziellen Apothekerschaft“ kategorisch abgelehnt, so Pfeifer. Die Sorge, dass durch ein begrenztes Dispensierrecht Apotheken möglicherweise Honorar verloren ginge, lässt er nicht gelten: Denn die Nacht- und Notdienstpauschale „dient schließlich der anteiligen Kostendeckung der für die Allgemeinheit erbrachten Leistungen der Apotheken“.
Pfeifer schlägt daher vor, ein Notfalldispensierrecht für Ärzte zeitnah einzuführen, „etwa durch eine Aufnahme in die Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf“. Wie bisher beispielsweise in Nordrhein für die Verordnungen im Notdienst empfohlen, könne es sich um die kleinste verfügbare Packung handeln, so Pfeifer.
Darin sieht der Apotheker sogar die Chance für den Berufsstand, seine „Stellung als Heilberufler zu stärken und einen Neustrukturierung der Tätigkeiten und Einkommensmöglichkeiten öffentlicher Apotheken mit dem Ziel anzugehen, zu einer mit den Ärzten arbeitsteilig organisierten pharmazeutischen Betreuung der Patienten zu gelangen“.
Pfeifer polarisiert mit seinen Positionen seit Jahren. Der Apotheker hat in Düsseldorf und Gainesville, Florida, studiert und bei Professor Dr. Gerd Glaeske promoviert. Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Rosenheim und an der International School of Management in Dortmund. Seit Anfang 2012 leitet er die Adler-Apotheke samt angeschlossenem Versandhandel (Arzneiadler). In der Debatte um die Liberalisierung des Apothekenmarktes stand er der Position von Celesio aufgeschlossener gegenüber als viele andere Kollegen.
Schon mehrfach war das Dispensierrecht Gegenstand politischer Forderungen und Diskussionen. Nach dem Deutschen Hausärzteverband forderten auch die in der „Freien Allianz der Länder-KVen“ (FALK) zusammengeschlossenen Kassenärztlichen Vereinigungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit der Abgabe durch Ärzte. In den Koalitionsverhandlungen konnte die Freigabe abgewendet werden, stattdessen wurde mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eine bessere Verzahnung gefordert.
Die Ärzte halten die Abstimmung für schwierig, denn anders als bei ihnen ist der Apothekennotdienst dezentral organisiert. Dabei sind oft noch nicht einmal die Bezirke von Ärzten und Apothekern deckungsgleich. Während sich jede Apotheke gleichmäßig am Notdienst beteiligen muss, ist der ÄBD nicht überall Pflicht: In einigen KV-Bezirken muss jeder Mediziner – egal ob selbstständig oder angestellt – zum Bereitschaftsdienst antreten, in anderen sind nur niedergelassene Ärzte zum Dienst verpflichtet oder sie beteiligen sich freiwillig. Wieder in anderen Regionen gibt es zentrale Bereitschaftspraxen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sah vor einem Jahr keinen Ansatz, beim Thema Notdienst auf die Apotheker zuzugehen. Vielmehr müssen die Mediziner derzeit ihren eigenen Bereitschaftsdienst gegen die Konkurrenz durch Kliniken verteidigen.