APOTHEKE ADHOC Umfrage

Apotheker: Mietzuschüsse weit verbreitet

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Berlin -

Dass Apotheker Ärzten Mietzuschüsse zahlen, ist offenbar keine Seltenheit. Bei einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC gaben 43 der Teilnehmer an, dass sich ihrer Meinung nach viele Apotheker bei der Anmietung der Praxisräume beteiligen. 16 Prozent waren der Ansicht, dass so etwas nur in Ärztehäusern vorkommt, 14 Prozent sehen solche Geschäfte als absolute Ausnahme. 27 Prozent gaben an, keine Meinung zu dem Thema zu haben. An der Umfrage nahmen vom 31. Mai bis 2. Juni 226 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

 

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam kürzlich das „Economy & Crime Research Center“ an der Universität Halle-Wittenberg. Demnach gaben 29 Prozent der befragten Apotheker an, dass Ärzte „häufig“ von Kollegen in irgendeiner Form für die Zuweisung von Patienten oder Rezepten belohnt würden. 40 Prozent gaben an, dass wirtschaftliche Vorteile „gelegentlich“ gewährt würden; 13 Prozent fanden, dass solche Geschäfte „selten“ vorkämen, 18 Prozent „nie“.

Damit reihten sich die Apotheker im oberen Mittelfeld ein: Von den Orthopädieschuhtechnikern halten 74 Prozent Zuweiserprämien für „häufig“ oder „gelegentlich“, von den Hörgeräteakustikern 73 Prozent. Bei Krankengymnasten und anderen Heilmittelerbringern liegt die Quote bei 49 Prozent, in der Gruppe Zahntechniker/Optiker/Medizinproduktehersteller bei 62 Prozent, bei Sanitätshäusern bei 63 Prozent.

 

 

Allerdings: Während die Apotheker den ihnen durch Zuweiserprämien von Kollegen entstehenden Wettbewerbsschaden auf 9 Prozent des Jahresumsatzes schätzten, lag der Anteil bei Hörgeräteakustikern und Orthopädieschuhtechnikern doppelt so hoch. Der Durchschnitt lag bei 14 Prozent.

Im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hatten die Forscher niedergelassene Ärzte, Klinikmanager und andere Leistungserbringer zur Verbreitung sogenannter Fangprämien befragt. Unter den Teilnehmern waren laut Kassenverband 60 Apotheker.

In der Branche hatte die Studie nicht nur wegen der teilweise geringen Teilnehmerzahlen für Ärger gesorgt: Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg etwa kritisierte man, dass die Angaben auf Schätzungen und Hören-Sagen beruhten. Konkret seien die Heilberufler nur in Einzelfällen mit Fangprämien in Berührung gekommen. Auch Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Bundesärztekammer zweifelten die Datengrundlage der Auswertung an und warfen den Kassen unlautere Motive vor.

 

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