Hausbausteuersparverein APOTHEKE ADHOC, 08.12.2015 10:10 Uhr
Warum die ABDA ist, was sie ist, weiß heute kein Mensch mehr. Fakt ist: Aus dem formal losen Zusammenschluss von Kammern und Verbänden soll jetzt ein eingetragener Verein werden. Hintergrund sind steuerliche Erwägungen im Zusammenhang mit dem geplanten Hausbau. Doch die Kommunikation gerät wieder einmal zum Desaster.
Die ABDA ist ein nicht eingetragener Verein in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Als Zweckgemeinschaft ist sie damit ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer formal voneinander unabhängiger Institutionen, so ähnlich wie die Bietergemeinschaften bei Rabattverträgen. Die Gesellschaftsanteile der wirtschaftenden Töchter WuV, Govi und VGDA wiederum werden treuhänderisch von verschiedenen Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden gehalten.
Diese Konstruktion besteht seit gefühlten Ewigkeiten – warum, wissen nicht einmal mehr Haupt- und Ehrenamtler, die seit Jahrzehnten dabei sind oder vor langer Zeit waren. Eine Erklärung: Die wirtschaftenden Töchter sollten vor allzu großer Einflussnahme durch die Mitgliedsorganisationen und Gremien geschützt werden. Eine andere Theorie: Die Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts sollten keine – wenn auch nur indirekten – Anteilseigner sein, um nicht in den Verdacht eines unzulässigen unternehmerischen Engagements zu geraten. Und ein dritter Versuch: Die Vertreter aus den Ländern sollten als Einzelpersonen eng eingebunden werden.
Am 11. November, einen Tag vor dem Umzug ins Linden-Corso, wurden die Mitgliedsorganisationen informiert, dass die ABDA zeitnah in einen eingetragenen Verein umgewandelt werden soll – die übrige Konstruktion sollte weitgehend unverändert erhalten bleiben. Hintergrund ist demnach der geplante Kauf der neuen Immobilie am Berliner Hauptbahnhof: Die ADBA sei zwar rechtsfähig und könne damit auch einen Kaufvertrag abschließen. Die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch könne aber daran scheitern, dass die Vertretungsverhältnisse nicht durch ein öffentliches Register nachgewiesen werden könnten, schrieben ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz und Chefjurist Lutz Tisch.
Noch im Juni hatte man in Erwägung gezogen, dass – analog zum Mendelssohn-Palais – die VGDA das Objekt treuhänderisch erwirbt. Eine steuerliche Prüfung habe jedoch ergeben, dass die Grunderwerbsteuer in dieser Konstellation sowohl bei der VGDA als auch bei der ABDA anfallen würde, so Schmitz und Tisch. „Die Vermeidung dieser erheblichen steuerlichen Belastung spricht deshalb dafür, dass die ABDA als eingetragener Verein die Immobilie unmittelbar selbst erwirbt.“
Als Schmitz und Tisch ihr Schreiben verschickten, lag das abschließende Ergebnis der steuerlichen Prüfung angeblich gerade erst frisch vor. Die Risiken hätten in der Jägerstraße allerdings bereits im Frühjahr bekannt gewesen sein müssen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung von WuV, Govi und Teilen der VGDA hatte die Unternehmensberatung KPMG im April nämlich ähnliche Probleme skizziert: Da die WuV das Apothekerhaus in Eschborn für die ABDA hält, würde bei einer Einbringung in ein Gemeinschaftsunternehmen ebenfalls doppelt Grunderwerbsteuer auslösen, so die Gutachter damals.
Da die ABDA ihre Mitglieder im Zusammenhang mit dem Berliner Apothekerhaus nicht früher informiert hat, muss es jetzt schnell gehen: Um unnötige Kosten zu vermeiden, müsse die Mitgliederversammlung zügig entscheiden, hieß es in dem Schreiben weiter. Denn ohne Absicherung des Erwerbs im Grundbuch bis spätestens Juli drohten Verzögerungen bei der Errichtung des Gebäudes. Daher dulde die Abstimmung keine Aufschiebung bis zu nächsten regulären Sitzung im Frühsommer.
Weitere Informationen sowie Details zur geplanten Satzungsänderung sollte die Beratungs- und Beschlussvorlage liefern, die nachgereicht werden sollte. Seitdem herrscht jedoch Funkstille. Während im Süden vielfach auf die hauptamtlichen Vertreter in Berlin und ihre Berater vertraut wird, haben andere Mitgliedsorganisationen offen Fragen und Bedenken angemeldet haben, darunter Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Hessen. Für den Dienstagabend wurde daher eine Sondersitzung des Gesamtvorstands anberaumt, zu der die Kammern und Verbände ihre Geschäftsführer oder Justiziare schicken sollen. Bis dahin gibt es keine weiteren Informationen.
So bleiben bis zuletzt viele Fragen offen. Die Vertreter aus den Ländern fühlen sich überrumpelt, der Begriff „Haustürgeschäfte“ fällt in diesem Zusammenhang. Man sehe keine Notwendigkeit für die Umwandlung, schließlich sei die VGDA genau für solche Angelegenheit da. Es gebe viele Fragezeichen, und ohne gute Argumente und ausführliche Erläuterungen zu den tatsächlichen Motiven sehe man sich außerstande, der Umgründung zuzustimmen. Dann müsse eben im Zweifelsfall eine Sondersitzung stattfinden.
Bei der ABDA setzt man darauf, die erhitzten Gemüter doch noch einmal zu besänftigen – immerhin haben die Vertreter aus den Ländern dem Kauf ja schon zugestimmt. „Auch beim unmittelbaren Erwerb der Immobilie durch die ABDA ändert sich nichts daran, dass die Finanzierung des Erwerbs ausschließlich mit Mitteln der Vermögensverwaltung erfolgt und der Erwerb den Haushalt und die Mitgliedsbeiträge unberührt lässt“, versuchten Schmitz und Tisch schon in ihrem Schreiben zu besänftigen.