Medizinalhanf

Cannabis: Linz kritisiert Kassen

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Berlin -

Die Abgabe von Cannabis auf Rezept läuft aus Sicht der niedersächsischen Apothekerkammer noch nicht richtig rund. „Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird häufig abgelehnt”, so Kammerpräsidentin Magdalene Linz. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage gebe es immer wieder massive Lieferengpässe. „Hier wünsche ich mir deutliche Verbesserungen”, betonte die Apothekerin aus Hannover.

Nach einer Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) gaben die Apotheken bundesweit im Jahr 2017 rund 44.000 Einheiten Cannabis-Blüten an gesetzlich Krankenversicherte ab. Zuvor hatten bundesweit lediglich rund 1000 schwer erkrankte Patienten mit einer Sondergenehmigung legal Hanf beziehen können. Verschrieben werden daneben auch Cannabis-Extrakte sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die Zahl der Privatrezepte wurde vom DAPI nicht erfasst.

Linz wies darauf hin, dass es bisher keinen empirischen Nachweis dafür gibt, dass Cannabis Schmerzen reduziert. Jeder Patient reagiere anders auf die Wirkstoffe. „Im Augenblick sollten wir also erst einmal in Ruhe mehr Erfahrung mit Cannabis-Arzneimitteln sammeln”, sagte Linz. Der Bund organisiert begleitende Studien.

Wie die AOK Niedersachsen mitteilte, gingen bisher bundesweit rund 9000 Anträge für Cannabis auf Rezept im gesamten AOK-System ein. Für Niedersachsen wird die Zahl auf 900 geschätzt. Gut ein Drittel der Anträge wurde abgelehnt. Gründe dafür waren einem AOK-Sprecher zufolge zum Beispiel eine Drogenabhängigkeit in der Vorgeschichte des Versicherten. Bei Schmerzpatienten gebe es auch Therapiealternativen, sagte der Sprecher.

Die Techniker Krankenkasse erreichten bundesweit rund 2900 Anträge auf Kostenerstattung von medizinischem Cannabis. Etwa 64 Prozent davon seien bewilligt worden, sagte ein Sprecher in Hannover. Die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker, betonte: „Cannabis ist kein Lifestyle-Medikament, es hat erhebliche Nebenwirkungen.” Die Gabe müsse unter strenger Kontrolle von Ärztinnen und Ärzten erfolgen, die auch Erfahrung mit einer solchen Substanz hätten.

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