Schiedsverfahren: BMG hält sich raus Benjamin Rohrer, 15.02.2013 12:29 Uhr
Was die Neubesetzung der Schiedsstelle zum Kassenabschlag betrifft, herrscht derzeit bei allen Beteiligten Unklarheit: Während die Apotheker davon ausgehen, dass eine 90-Tages-Frist schon begonnen hat, kennen die Krankenkassen überhaupt keine entsprechende Regelung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sorgt nun für Klarheit und erklärt, warum das Verfahren komplett auf Eis liegt. Und: Das Ressort von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hätte mehr Möglichkeiten einzugreifen als gedacht.
Im November waren die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband geplatzt. DAV-Chef Fritz Becker hatte kurz darauf die Schiedsstelle informiert.
Dem BMG-Sprecher zufolge handelt es sich dabei jedoch nur um den Antrag auf Einleitung des Verfahrens. Weil Dr. Rainer Daubenbüchel kurz darauf bekannt gab, nicht mehr als unparteiischer Vorsitzender zur Verfügung zu stehen, sei der Prozess nicht gestartet worden: „Das Schiedsverfahren ist innerhalb der Amtszeit des damaligen Vorsitzenden der Schiedsstelle nicht mehr in Gang gekommen. Derzeit ist noch kein neuer Vorsitzender der Schiedsstelle benannt“, so der BMG-Sprecher. Und weiter: „Das Schiedsstellenverfahren ruht, bis die Mitglieder der Schiedsstelle bestelllt sind.“
Der von beiden Seiten als Nachfolger favorisierte Dr. Rainer Hess will seine Zu- oder Absage erst Ende Februar erteilen. Theoretisch könnte das BMG nun eingreifen und den Verhandlungspartnern ein Ultimatum setzen. Aber: „Das BMG hat von der Möglichkeit, eine Frist für die Bestellung zu setzen, bisher keinen Gebrauch gemacht“, so der Sprecher. Einen Grund dafür nannte der Ministeriumssprecher nicht. Bahr hatte jedoch zuvor mehrfach darauf hingewiesen, nicht in die Prozesse der Selbstverwaltung eingreifen zu wollen.
Es bleibt die Frage nach der Frist, innerhalb derer die Schiedsstelle eine Entscheidung getroffen haben muss. Dazu der Ministeriumssprecher: „Laut Schiedsstellenverordnung entscheidet die Schiedsstelle innerhalb eines Monats.“ Allerdings: „Ohne Vorsitzenden ist die Schiedsstelle nicht beschlussfähig.“ Somit liegt das Verfahren also auf Eis.
Der GKV-Spitzenverband hatte zudem kürzlich darauf hingewiesen, dass das Ministerium eine Ersatzvornahme aussprechen könne – den Abschlag also gesetzlich festschreiben könne, wenn die Verhandlungspartner zu keiner Einigung kommen. Dazu der Sprecher: „Eine BMG-Ersatzvornahme ist nicht möglich.“
Rein theoretisch hätte das BMG aber die Möglichkeit, in noch laufende Verhandlungen einzugreifen: Sollten sich Kassen und Apotheker beispielsweise monatelang nicht einigen, hat das Ministerium das Recht, eine Frist für das Zustandekommen eines Rahmenvertrags zu setzen. „Nach Ablauf dieser Frist würde am folgenden Tag das Schiedsverfahren beginnen“, so der Sprecher.