Schon wieder eine Schiedsstelle: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband konnten sich offenbar nicht auf eine Liste von Medikamenten einigen, die von der Substitutionspflicht ausgeschlossen werden sollen. Das von der Politik gesetzte Ultimatum wird somit wahrscheinlich nicht eingehalten werden können. Dem Vernehmen nach wollten die Kassen nur eine Handvoll Wirkstoffe vom Austausch ausschließen.
Der Streit um die Austauschpflicht geht auf eine Regelung aus der vorletzten AMG-Novelle zurück. Im vergangenen Herbst hatte die Regierung entschieden, dass Apotheker und Kassen sich auf Medikamente einigen sollen, bei denen „zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung sachgerecht ist, dass Patienten regelhaft nur das vom Arzt verordnete Präparat erhalten“.
Der DAV hatte den Kassen eine Liste präsentiert, auf der unter anderem Antiepileptika, Betäubungsmittel und Gerinnungshemmer aufgeführt sind.
Warum der GKV-Spitzenverband die Liste bisher nicht akzeptiert hat, ist nicht bekannt. Auch auf Nachfrage wollte der Verband nicht darauf antworten. Vor der letzten Verhandlungssitzung hatte ein Verbandssprecher allerdings mitgeteilt, dass man sich für einen „nachhaltigeren Effekt“ stark machen wolle: So sollten dauerhaft gültige Kriterien aufgestellt werden, nach denen stetig neue Medikamente aufgestellt werden könnten.
Somit war klar, dass die Positionen beider Verhandlungspartner meilenweit auseinander lagen. So weit, dass wahrscheinlich noch nicht einmal Kriterien für eine Benennung von Wirkstoffen festgelegt werden konnten. Offenbar hätten nach den von den Kassen benannten Auswahlkriterien nicht einmal fünf Wirkstoffe ausgewählt werden können. Opiate wären beispielsweise überhaupt nicht berücksichtigt worden.
Dem Vernehmen nach haben sich beide Seiten inzwischen darauf geeinigt, die Schiedsstelle anzurufen. Ob für die Klärung dieses pharmazeutischen Konfliktes auch die Schiedsstelle um Dr. Rainer Hess zuständig ist oder ob eine neue Expertenrunde berufen werden muss, ist derzeit noch unklar.
Fest steht wohl, dass das von der Politik gesetzte Ultimatum nicht eingehalten werden kann. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte Apothekern und Kassen eine Frist bis zum 1. August gesetzt. Sowohl der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn als auch die Grünen-Expertin Birgitt Bender hatten mehrfach gefordert, im Sinne der Patienten eine aut-idem-Liste vorzulegen.
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