Hilfstaxe

Apotheker klagen gegen Schiedsspruch

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Berlin -

Die Apotheker werden gegen den Schiedsspruch zur Hilfstaxe klagen. Das teilte der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit. Mit dem Ergebnis und seinem Zustandekommen konnten die Apotheker nicht zufrieden sein. Die betroffenen Zyto-Apotheker hatten zudem Druck auf ihre Verbände gemacht und teilweise sogar mit Schadenersatzforderungen gedroht.

Laut dem Schiedsspruch müssen die Apotheker den Krankenkassen unter anderem Rabatte von bis zu 83,7 Prozent auf generische Wirkstoffe gewähren. Für patentgeschützte Originalpräparate wird ein pauschaler Rabatt von 1,6 Prozent veranschlagt. Die neue Hilfstaxe soll zudem rückwirkend zum 1. November greifen, die Kassen könnten so noch Rabatte für fast drei Monate geltend machen.

Schon direkt nach der Bekanntgabe hatte der DAV mitgeteilt, dass man die Entscheidung der Schiedsstelle nicht mittrage. Die logische Konsequenz ist die Klage. „Der DAV wird gegen den Schiedsspruch zur Preisregelung von parenteralen Zubereitungen umfänglich, das heißt nicht nur bezogen auf die rückwirkende Geltung, Rechtsmittel ergreifen.“

Der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) wird sich an den Kosten beteiligen. Dem Vernehmen nach rechnen die Apotheker mit Gesamtkosten von mehr als einer Viertel Million Euro. Die Kanzlei D + B, vormals Diercks und Bohle, wurde vom DAV beauftragt. Je nach Auslegung des Stichtags – Zustellung oder Bekanntgabe des Schiedsspruchs – läuft die Klagefrist am kommenden Montag, spätestens am Donnerstag ab. Apotheker in Hessen hatten ihrem Verband Schadenersatzforderungen angekündigt, sollte es keine Reaktion des DAV geben. Auch Protestaktionen wurden schon geplant.

Eine Klage gegen den Schiedsspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Damit die neue Hilfstaxe – und insbesondere die Rückwirkungsklausel – nicht greift, will der DAV dem Vernehmen nach einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen.

Und der DAV erwägt noch einen weiteren Schritt: „Die Option einer Kündigung der gesamten Anlage 3 beziehungsweise einzelner Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen wird derzeit geprüft“, heißt es in einem internen Schreiben. Entscheidend sei diesbezüglich die Einschätzung der Marktlage.

Dazu benötigt der DAV die Unterstützung der Landesapothekerverbände (LAV): „Um entsprechende Erkenntnisse zu erlangen, werden wir Ihnen zeitnah eine Musterdatei zur Verfügung stellen, die der Abfrage relevanter Daten bei den betroffenen Apotheken aus dem Kreis Ihrer Mitglieder dient“, heißt es in dem Brief an die Geschäftsführer der Verbände.

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