Rezeptgutscheine

Apotheker kämpft im Graubereich

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Berlin -

Ein Euro pro Rezeptzeile: Ein Apotheker aus Thüringen ist vor Gericht gezogen, um sein Bonussystem zu verteidigen. In erster Instanz hat er vor dem Landgericht Meiningen (LG) verloren, nun wird der Fall vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena (OLG) verhandelt.

 

Der Apotheker hatte seinen Kunden einen Einkaufsgutschein über einen Euro pro Rx-Arzneimittel angeboten, maximal gab es Gutschriften für drei Medikamente. Anschließend konnte der Betrag beim Kauf von OTC-Produkten verrechnet werden.

Im Dezember 2010 mahnte die Wettbewerbszentrale den Pharmazeuten wegen Verstoßes gegen die Arneimittelpreisverordnung (AmPreisV) ab. Der Apotheker hielt dagegen: Die wettbewerbsrelevante Spürbarkeitsgrenze liege laut Bundesgerichtshof (BGH) bei einem Euro, dabei beziehe sich die Wertgrenze auf das Arzneimittel und nicht auf das Rezept. Eine Lenkungswirkung der Kunden sei mit der Rezeptwerbung von bis zu drei Euro nicht verbunden.

 

 

Die Wettbewerbzentrale führte dagegen an, die Wertgrenze von einem Euro gelte pro Rezept beziehungsweise pro Apothekenbesuch. Entscheidend sei die Höhe der Gutschrift.

Dem folgten die Richter des LG im Oktober: Bei einem Einkaufsgutschein von bis zu drei Euro pro Rezept handle es sich nicht um eine geringwertige Kleinigkeit. Ein Bonus von drei Euro stelle „für den Kunden bereits einen nicht zu vernachlässigenden wirtschaftlichen Vorteil dar.“ Die Kaufentscheidung der Kunden werde so unsachlich beeinflusst.

Weiter geht das Gericht nicht von einem Graubereich für Boni zwischen einem und fünf Euro aus, schließlich sei schon das Überschreiten einer Prämie von einem Euro keine geringfügige Kleinigkeit. Das Urteil des OLG wird für Anfang April erwartet.

 

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