Apotheker hoffen auf EuGH-Urteil Janina Rauers, 02.10.2009 13:12 Uhr
Mit großem Interesse haben Frankreichs und Österreichs Apotheker die Schlussanträge zur Apothekenbedarfsplanung in Spanien aufgenommen. Denn das für die kommenden Monate erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte auch Auswirkungen für sie haben: In beiden Ländern gibt es ähnliche Vorschriften, und gegen beide Länder hat die EU-Kommission diesbezüglich bereits Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Obwohl das asturische Modell aus Sicht von Generalanwalt Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro unzulässig ist, reagierten die Apothekerkammern in Wien und Paris positiv. Denn Maduro hatte das System der Bedarfsplanung nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Bestimmungen in Frankreich, die den Abstand zwischen den Offizinapotheken nach geografischen und demografischen Regeln festlegen, stünden in Einklang mit den von Maduro aufgestellten Bedingungen, erklärte die französische Apothekerkammer. Schließlich sei nach Ansicht des Generalanwalts eine Bedarfsplanung zulässig, solange sie verhältnismäßig und nicht diskriminierend sei. Die Kammer hofft deshalb, dass der EuGH den Schlussanträgen in seinem Urteil folgt.
Die österreichische Apothekerkammer wünscht sich ein Urteil, das den Mitgliedstaaten weitgehende Freiheit lässt: Im Idealfall würde der EuGH entscheiden, dass die Vergabe neuer Apothekenstandorte in die nationale Zuständigkeit fallen, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Mit einem Urteil gemäß den Schlussanträgen könne man allerdings auch leben. Schließlich fiele zumindest die Festlegung des geographischen Mindestabstands dann in nationale Zuständigkeit. Dagegen seien die demografischen Auflagen in Spanien nicht mit denen in Österreich vergleichbar.
Maduro hatte insbesondere kritisiert, dass bei der spanischen Bedarfsplanung Apotheker aus der Region bevorzugt werden. Ähnliche Inkonsistenzen hatten die EU-Richter im Februar in einem Vorlageverfahren zu österreichischen Zahnambulatorien beanstandet.
Gegen Österreich hatte die EU-Kommission bereits im Oktober 2005 wegen der Niederlassungsbeschränkungen ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Frankreich hatte den ersten Mahnbrief aus Brüssel im März 2007 erhalten.