Notdienstpauschale

Becker: DAV hat keinen Datenzugriff

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Berlin -

In anderthalb Wochen kommt das System „Notdienstpauschale“ ins Rollen: Zum 1. August erhöht sich das Fixhonorar um 16 Cent. Damit die Rechenzentren die Pauschale überweisen können, fragen sie ihre Kunden derzeit nach deren Stammdaten. Viele Pharmazeuten sehen das kritisch. Der DAV verteidigt sein Vorgehen: Laut Verbandschef Fritz Becker könnten die Apotheker sogar „bürokratisch entlastet“ werden. Schließlich müssten sie die Abrechnungen mit dem Fonds sonst selbst machen. Becker weist zudem darauf hin, dass Apotheker gesetzwidrig handeln, wenn sie die Anzahl ihrer abgegebenen Rx-Packungen nicht melden.

Im Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) ist vorgesehen, dass die Pharmazeuten ihren Abrechnern regelmäßig eine Selbsterklärung darüber liefern sollen, wie viele Rx-Packungen sie an Selbstzahler abgegeben haben. Im GKV-Bereich werden die Mehreinnahmen aus dem erhöhten Honorar von den Rechenzentren direkt an den Fonds weitergeleitet.

Für diese Dienstleistung und die spätere Auszahlung der Pauschale müssen die Apotheker die Rechenzentren offiziell beauftragen. Die Rechenzentren hatten die Pharmazeuten gebeten, ihnen die Weitergabe von Stammdaten zu autorisieren.

DAV-Chef Fritz Becker erklärt, warum der Fonds die Stammdaten braucht: „In einigen Fällen haben Apotheken mehrere IKs, von denen nur eine für den Zahlungsverkehr verwendet wird.“ Die Rechenzentren verfügten über eine sicher funktionierende IK, mit der die Abrechnung verlässlich durchgeführt werden könne.

Viele Apotheker hatten in den vergangenen Tagen zudem kritisiert, dass dem Verband Daten über die Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen geliefert werden. Becker verspricht: „Der DAV kann und wird nicht auf Daten zurückgreifen. Der Verband ist völlig abgetrennt von der für den Fonds eingerichteten Nacht- und Notdienstfonds i.G. Keiner von uns hat Zugriff auf diese Daten.“

Unterstützung erhält Becker von Dr. Peter Homann, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes (HAV). Homann ist beim DAV seit zwölf Jahren mit dem Thema Rechenzentren betraut. Der DAV hätte über die standeseigenen Rechenzentren schon immer an diese Daten kommen können, erklärt Homann. „In den vergangenen Jahren hat der DAV die Rechenzentren aber nie nach Daten gefragt.“

Für das Misstrauen der Apotheker gegenüber dem DAV hat Homann kein Verständnis. Gegenüber IMS Health oder Umfrageinstituten seien viele Kollegen großzügig mit der Datenweitergabe. „Wenn die eigene Standesvertretung, die ja im Sinne der Apotheker handelt, nach Stammdaten fragt, wird aber sofort Verdacht geschöpft.“

Wenn die Apotheken der Datenweitergabe nicht zustimmen, müssen sie laut Becker regelmäßig selbst die Anzahl der abgebenen Rx-Packungen melden und die entsprechenden Einnahmen überweisen. Der Fonds könnte trotzdem alle Informationen rekonstruieren: „Aus der überwiesenen Summe ließe sich per einfacher Division ebenso die Packungszahl errechnen“, so Becker.

In einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC hatte ein Drittel von 582 Befragten angegeben, die Daten nicht weitergeben zu wollen – und notfalls auf die Pauschale zu verzichten. Becker weist darauf hin, dass die Apotheker im schlimmsten Fall mit Konsequenzen rechnen müssten: „Wenn der Apotheker sich gegen die Hilfe des Rechenzentrums entscheidet, muss er selbst an den Fonds melden. Wenn auch das nicht geschieht, ist der letzte Schritt ein Mahnverfahren. Schließlich würde er dann gegen das ANSG verstoßen. Auch die Pauschale könnte dann nicht ausgezahlt werden.“

Der DAV-Chef rechnet damit, dass nicht alle Apotheker ihre Autorisierungen bis Anfang August eingereicht haben. Im kommenden Monat werde der Fonds die Apotheker daher nochmals informieren und sie erneut um die Dienstleistungsaufträge bitten.

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