Abrechnungsbetrug

Apotheker betrügt mit Humatrope APOTHEKE ADHOC, 02.11.2012 14:49 Uhr

Kassen geprellt: Ein Apotheker hatte bei der Abrechnung des Wachstumspräparats Humatrope betrogen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Ein Apotheker ist wegen Betrugs und der Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Osnabrück verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zusätzlich werden 2400 Euro fällig. Die Richter mussten den Fall erneut verhandeln, da der Bundesgerichtshof (BGH) die Höhe der Strafe angezweifelt hatte. Das LG blieb nach weiteren Zeugenaussagen bei seinem Urteil von 2010.

Dem Apotheker wurden 20 Betrugs- sowie 90 Abrechnungsfälschungen nachgewiesen. Er hatte das Wachstumspräparat Humatrope des Herstellers Lilly an eine Familie verkauft, die es ihren drei Kindern verabreicht hatte.

Ab 2006 hat der Apotheker unter anderem 18 Packungen des Wachstumspräparats Humatrope (Somatropin) gekauft. Eine Packung mit zehn Ampullen (jeweils 12 Milligramm) des Arzneimittels wurde in dieser Zeit zu einem Nettopreis von rund 5600 Euro vertrieben.

Die Medikamente hatte der Apotheker nach eigenen Angaben auf dem Graumarkt für bis zu 1500 Euro je Packung erworben, ließ sie jedoch von der zuständigen Krankenkasse zum normalen Marktpreis abrechnen. Der Kasse entstand insgesamt ein Schaden von rund 162.000 Euro.

Die obersten Richter hatten den Fall an die Vorinstanz verwiesen, da sie das Geständnis des Apothekers anzweifelten. Dieser hatte vor dem LG gestanden, er habe die Medikamente Mitte 2006 von einem Pharmavertreter günstig gekauft, da sie nur noch kurz haltbar gewesen seien. Auf der anderen Seite hatten die Richter festgestellt, dass bei einigen abgerechneten Verordnungen kein direkter Bezug vom Hersteller gegeben war.

Der Senat könne nicht ausschließen, dass die erste Instanz – hätte es diesen Widerspruch beachtet – von dem Medikamentenkauf überzeugt gewesen sei. Bei Zweifel in den fraglichen Fälle wäre möglicherweise eine höhere Strafe verhängt worden.

Das Landgericht hatte deshalb erneut drei Zeugen gehört. Die jetzige Beweisaufnahme habe gezeigt, dass der Apotheker die Medikamente wirklich auf dem Graumarkt erhalten habe. Den Kindern sei kein Nachteil entstanden. Zudem liege die Tatzeit einige Jahre zurück, was ebenfalls für das gleiche Strafmaß spreche, so ein Gerichtssprecher.