Apothekenüberwachung

NRW ordnet Personalkontrollen in Apotheken an

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Berlin -

Als Reaktion auf den Zyto-Skandal in Bottrop hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) eine schärfere Apothekenüberwachung angeordnet. Dazu erging ein Erlass an die für die Apothekenüberwachung zuständigen Kreise und kreisfreien Städte.

Als Kriterien für unangemeldete Inspektionen seien demnach „insbesondere Personalkontrollen und die Herstellung von Infusionsarzneimitteln zu berücksichtigen“, teilte das Ministerium mit. Außerdem wurden Regelungen zu Kriterien für die amtliche Probennahme und -untersuchung getroffen. Die Vorgaben sollen laut Ministerium unter anderem eine gleichmäßige Durchführung der Überwachung sicherstellen.

Laumann hat mit den Maßnahmen explizit die Zyto-Herstellung im Blick. Aus seinem Haus heißt es: „Zudem werden die nach einer Sondervorschrift der Apothekenbetriebsordnung in einem separaten Reinraum herzustellenden sterilen Infusionsarzneimittel zur medikamentösen Krebstherapie damit einer noch intensiveren amtlichen Überwachung zugeführt.“

Laumann: „Der Erlass ist ein wichtiger Beitrag für einen noch besseren Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Gerade Patientinnen und Patienten, die eine medikamentöse Krebstherapie erhalten, müssen darauf vertrauen können, dass sie die richtigen Arzneimittel in der richtigen Zusammensetzung erhalten. Die Behörden sollten daher von ihren Kontrollrechten umfangreich Gebrauch machen.“

Der Erlass stützt sich auf die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG). So heißt es in §64 zur Durchführung der Überwachung unter anderem „Die zuständige Behörde hat sich davon zu überzeugen, dass die Vorschriften über (…) das Apothekenwesen beachtet werden. Sie hat dafür (…) unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken in angemessenen Zeitabständen (…) sowie erforderlichenfalls auch unangemeldet Inspektionen vorzunehmen (…). Sie hat auch Arzneimittelproben amtlich untersuchen zu lassen.“

Zur Probennahme legitimiert § 65 AMG: „Soweit es zur Durchführung der Vorschriften über (…) das Apothekenwesen erforderlich ist, sind die mit der Überwachung beauftragten Personen befugt, (…) Proben nach ihrer Auswahl zum Zwecke der Untersuchung zu fordern oder zu entnehmen.“

Auslöser der Debatte um schärfere Kontrollen ist der Fall des „Pfusch-Apothekers“ Peter S. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Anklage gegen den 47-jährigen Apotheker aus Bottrop erhoben. In der 820 Seiten langen Anklageschrift wird S. vorgeworfen, jahrelang mit Sterilrezepturen gepanscht zu haben. Die Ermittler gehen bundesweit von rund 3700 Betroffenen aus.

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