Apothekenbetriebsordnung

Apothekensortiment braucht Gesundheitsbezug

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Berlin -

In Sachen Apothekensortiment gehen die Bundesländer auf Kontrakurs zur Bundesregierung: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Liste apothekenüblicher Waren mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eigentlich erweitern. Aus Sicht der Gesundheitsexperten der Länder sind weitere Lockerungen allerdings „nicht mehr vertretbar“. Im Gegenteil: Das Apothekensortiment soll künftig explizit gesundheitsbezogen sein.

 

Laut aktueller Version der ApBetrO müssen Waren der Gesundheit von Menschen und Tieren „mittelbar oder unmittelbar“ dienen, um als apothekenüblich eingestuft zu werden. Das BMG hatte diese beiden Wörter bei der Neudefinitionen allerdings gestrichen.

Was dies für die Apotheken bedeuten könnte, erklären die Gesundheitsexperten der Länder in ihrer Beschlussempfehlung: „Es ist nicht länger vertretbar, hinsichtlich der Mittel, Gegenstände und Informationsträger des Nebensortiments weiterhin nur einen mittelbaren Gesundheitsbezug zuzulassen“. Die derzeitige Formulierung habe in letzter Zeit beispielsweise dazu geführt, dass einzelne Apotheke Wellnessreisen oder Sanitärartikel angeboten hätten.

Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher zu beschließen, dass alle in der Apotheke erhältlichen Waren einen „unmittelbaren Gesundheitsbezug“ haben müssen: „Bund und Länder tragen die fachliche Verantwortung dafür, dass das Bild der Apotheke als Ort der Arzneimittelabgabe, der Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung erhalten bleibt.“

Trotzdem haben die Ländervertreter ein kleines Lob für die Regierung übrig: Laut Regierungsentwurf sollen künftig auch Mittel zur Körperpflege als apothekenübliche Waren gelten. Für die Apotheken sei diese Erweiterung wirtschaftlich sinnvoll, schreiben die Experten.

 

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