Apothekenreform: Skonto, Honorar und Hilfstaxe Patrick Hollstein, 21.03.2024 11:09 Uhr
Nach der Krankenhausreform will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als nächstes die Apothekenreform vorlegen. Der Referentenentwurf soll spätestens kurz nach Ostern vorgelegt werden. Die Eckpunkte wurden weitgehend umgesetzt, einige Punkte sind neu hinzu gekommen.
Im Wesentlichen seien die Inhalte der Eckpunkte im Entwurf abgebildet, heißt es aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Hinzugekommen sein sollen eine Reaktion auf das Skonto-Urteil sowie die angekündigte Änderung der Zuständigkeit beim Apothekenhonorar: Lauterbach und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatten vereinbart, dass künftig das BMG zuständig ist. Allerdings soll mit dem Entwurf ab 2027 eine Verhandlungslösung eingeführt werden.
Neu ist auch eine Regelung zur Hilfstaxe. Im Herbst hatte es im BMG ein Fachgespräch zur Abrechnung von Sterilrezepturen gegeben. Im Vorfeld hatten die Kassen gefordert, dass sie auch in diesem Bereich wieder Ausschreibungen durchführen dürfen. Diese waren 2017 verboten worden, um die Versorgung vor Ort nicht durch große Herstellbetriebe zu gefährden.
Schnellere Preisanpassung
Dass das Thema überhaupt wieder auf die Agenda gekommen ist, hat mit Medienberichten zu tun. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung (SZ) hatten im Juni berichtet, dass pro Jahr durch ein Abschöpfen von Einkaufsvorteilen bis zu 500 Millionen Euro gespart werden könnten. Lauterbach hatte von einem „unhaltbaren Zustand“ gesprochen und Maßnahmen angekündigt.
Schon bei dem Termin im BMG hatte Abteilungsleiter Thomas Müller eine gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt. In den kurz vor Weihnachten bekannt gewordenen Eckpunkten stand dazu nichts; im Referentenentwurf soll jetzt aber eine Regelung enthalten sein, wie Müller bei einer Diskussionsrunde von Pro Biosimilars erklärte. Neue Ausschreibungen soll es nicht geben, stattdessen geht es darum, dass über die Hilfstaxe schneller auf Preisänderungen reagiert werden kann. Hier wären die Preisauskünfte an die Kassen ein möglicher Hebel.
Große Sorge ist bislang, dass sich neue Regelungen mit den bestehenden Vorgaben wie dem ab 1. Juni vorgeschriebene Austausch von Biosimilars widersprechen könnten – Stichwort „Doppelrabattierung“. Müller betonte, dass man mit den Neuregelungen den Preiswettbewerb stärken will. „Wettbewerb heißt, dass einer verliert.“ Man könne aber die Lieferengpässe nicht nur auf Rabattverträge und Austauschpflichten zurückführen.
Rabatte für Herstellbetriebe
Einkaufsvorteile abschaffen werde man nicht, so Müller, denn sie seien insbesondere für Herstellbetriebe wichtig, die einen gewissen Vorlauf hätten und nicht von einem Tag auf anderen den Lieferanten wechseln könnten. Dies habe man auch im Fachgespräch herausgearbeitet. „Es soll sich lohnen für die Apotheke, wenn sie günstig einkauft, das wird im System bleiben.“ Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte in den Verhandlungen mit den Kassen angeboten, dass Rabatte abgeführt werden könnten, sofern der Arbeitspreis entsprechend auskömmlich sei.
Laut Müller soll der Entwurf in den nächsten vier Wochen vorgelegt werden, ein Datum nannte er nicht. Die Fachebene hat ihre Arbeiten abgeschlossen; jetzt ist die Hausleitung am Zuge. „Natürlich kann man nicht voraussagen, was der Minister jetzt damit macht.“
An den grundsätzlichen Plänen hat sich offenbar nicht viel geändert. Lauterbach hält an seinen Plänen für Light-Filialen ohne Approbierte, eine Ausweitung des Mehrbesitzes und eine Umverteilung des Honorars fest. Mehr Geld, heißt es aus Ministeriumskreisen, gibt es für die Apotheken definitiv nicht.