Keine Zustimmungspflicht

Apothekenreform: Lauterbach will Länder umgehen

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Berlin -

Die Länder werden das Apothekenreformgesetz (ApoRG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht stoppen können. Laut Referentenentwurf ist explizit keine Zustimmung durch den Bundesrat vorgesehen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht allem Anschein nach vor, auch beim ApoRG auf eine Zustimmung des Bundesrates zu verzichten. In der Eingangsformel des gestern veröffentlichten Referentenentwurfs heißt es: „Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen“ – auf die Klausel „mit Zustimmung des Bundesrates“ wurde verzichtet.

Anrufung des Vermittlungsausschusses

Auch nicht zustimmungspflichtige Gesetzesentwürfe müssen durch den Bundesrat. Die Länder haben dann die Möglichkeit, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Über alle Änderungsvorschläge durch den Vermittlungsausschuss muss der Bundestag anschließend wieder abstimmen. Ob ein Gesetz zustimmungspflichtig ist oder nicht, ist im Grundgesetz geregelt. Zum Beispiel sind Gesetze, die in die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen, zustimmungspflichtig.

Zeitplan

Wann der Entwurf im Kabinett vorliegen könnte, dazu möchte sich das BMG aktuell noch nicht äußern. Zu Inhalt und Zeitplan eines Gesetzes könne man sich nicht äußern, solange der dazugehörige Entwurf regierungsintern noch nicht abgestimmt sei, heißt es auf Nachfrage.

Die letzte Sitzungswoche endet am 5. Juli. Zwar tagt das Kabinett auch während der Sommerpause, aber genauso gut könnte das Thema auf Herbst verschoben werden. Im Bundestag ginge es ohnehin erst ab 9. September weiter, im Bundesrat erst am 27. September.

Das Gesetz soll laut Entwurf am Tag nach Veröffentlichung in Kraft treten. Die erste Stufe des Honorarumbaus soll zum 1. Januar 2025 geschehen, die zweite ein Jahr später.

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