„Gegenüber Patienten nicht zu verantworten“

Apothekenreform: BPI warnt vor Ketten und Automaten

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Berlin -

Bei der Verbändeanhörung wird sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute viel Kritik zu seiner geplanten Apothekenreform anhören müssen. Auch die Hersteller schlagen Alarm: „Wenn die Pläne so umgesetzt werden, riskiert man eine deutliche Verschlechterung in der Arzneimitteltherapie und der Patientensicherheit, mit absehbaren Folgekosten für die Sozialsysteme“, so Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

„Arzneimittel sind viel mehr als ein Konsumgut, das durch Handel und Logistik zum Patienten transportiert wird. Es sind sensible Produkte, die in aller Regel Beratung in den Apotheken vor Ort erfordern. Eine Apotheke light führt demzufolge auch zu einer Arzneimittelversorgung light und das können wir gegenüber den Patientinnen und Patienten nicht verantworten“, so Joachimsen.

Zwar sei ein zentrales Ziel des Referentenentwurfs der „Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes mit persönlicher Vor-Ort-Beratung“. „Die vorgesehenen Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, wenden sich aber von dem heute bekannten und gut funktionierenden Modell der inhabergeführten Apotheke ab. Sie ebnen den Weg für Fremdbesitz an Arzneimittelvertriebsstellen“, so der BPI.

Durch die Zulassung von Betriebsstätten ohne anwesende Apotheker werde der Begriff „Apotheke“ seines wesentlichen Kerns beraubt, die Apothekenpflicht de facto abgeschafft und der Weg für Fremdbesitz geebnet. „Dies wird negative Folgen für die Gesundheitsversorgung und das Angebot ortsnaher Arbeitsplätze haben, was im Widerspruch zu den zusätzlichen Aufgaben für Apotheken in anderen Gesetzgebungsverfahren steht.“

Berufsbild untergraben

Die Möglichkeit, zusätzlich zu den heute maximal vier Betriebsstätten einer Apotheke zwei Zweigapotheken betreiben zu dürfen, und große Entfernungen zwischen den Betriebsstätten zuzulassen, entwertet laut BPI die eigenverantwortliche Leitung einer Apotheke durch einen freien Heilberuf. Dies untergrabe das gesetzliche Berufsbild des „Apothekers in seiner Apotheke“.

„Zudem verändert es den Vertriebsweg von Arzneimitteln erheblich. Die lokale Verfügbarkeit und die persönliche Beratung durch den Apotheker werden durch größere, zentralisierte Strukturen und Fernberatung ersetzt. Dies führt zu einer Fragmentierung des Versorgungsweges und einer verminderten Kontrolle über die Arzneimittelsicherheit“, so Joachimsen.

Die negativen Folgen für die Versorgung der Bevölkerung könnten nicht durch „telepharmazeutische“ Angebote kompensiert werden, da diese nur genutzt würden, wenn ein Bedarf vom Patienten oder Angehörigen erkannt werde. „Ein Kernelement hochwertiger Versorgung, nämlich die individuelle Beratung durch den Apotheker, entfällt. Zudem wird die Einführung von Abgabeautomaten nicht verhindert werden können, da pharmazeutisches Personal bei der Auslieferung eines Arzneimittels verzichtbar gemacht wird, wenn die Beratung telepharmazeutisch erfolgt. Dies führt zur Trivialisierung des Arzneimittels mit nachteiligen Folgen für den Gesundheitsschutz und die individuelle Sicherheit der Patienten.“

Umverteilung in der Unterfinanzierung

Auch an der Existenzsicherung der Apotheken gehe der Gesetzesentwurf vorbei. „Hinsichtlich der Apothekenvergütung ist lediglich eine Umverteilung geplant, Einsparungen sollen durch abgesenkte Qualitätsanforderungen generiert werden. Dies behebt weder die Unterfinanzierung der Apotheken, noch würdigt es Arzneimittel als ‚besondere Güter‘.“

Ein Punkt im Referentenentwurf ist laut BPI hingegen „wichtig und richtig“: „Die Impfquoten sollen erhöht werden, was wir sehr begrüßen. Aber gerade auch dafür benötigen wir die vollwertige Apotheke vor Ort. Stattdessen soll es in Zukunft in Richtung fremdfinanzierte Apothekenketten mit einem großen Versandhandelsanteil gehen. Das lehnen wir entschieden ab“, so Joachimsen.

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