Auch die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußert sich anlässlich der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch einmal zum Referentenentwurf. „Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, die Apothekenversorgung gerade in strukturschwachen Regionen zu stärken. Der Fachkräftemangel und ein zunehmendes Stadt-Land-Gefälle erfordern Maßnahmen, die zur Sicherung gleichwertiger Verhältnisse in der Arzneimittelversorgung unerlässlich sind – auch wenn die Entrüstung bei einigen Akteuren jetzt erst einmal groß ist“, so Reimann.
Entbürokratisierung und Flexibilisierung der Zweigapotheken würden Chancen bieten, die Versorgung zu verbessern. Reimann legt in Sachen Telepharmazie sogar noch nach: „Für unterversorgte Regionen sollte jedoch auch der verstärkte Einsatz der Telepharmazie künftig eine Option sein, bei der Abgabeautomaten mit Videozuschaltung ressourcenschonend und pragmatisch die Versorgung vor Ort unterstützen“, schreibt sie und lässt an das inzwischen beerdigte Modell in Hüffenhardt denken.
Die Honorarvorschläge des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) findet Reimann „plausibel“: Das Honorar solle demnach weniger von der Zahl der abgegebenen Packungen abhängen – „hiervon profitieren bislang vor allem Apotheken in zentralen Innenstadtlagen mit hoher Kundenfrequenz, während ländliche Regionen das Nachsehen haben“. Die Honorarreform müsse „qualitätsgesicherte, wirtschaftliche und effiziente Versorgung“ fokussieren – ohne Mehrausgaben für die GKV, so die Forderung.
Reimann verweist hierzu auf die nicht ausgeschöpften Töpfe für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL): „In diesem Zuge möchte ich anregen, die bislang nicht abgerufenen 380 Millionen Euro aus dem Finanzierungstopf für pharmazeutische Beratungsleistungen aufzulösen und an die Kostenträger zurückzuführen“, erklärt Reimann. „Damit künftig Versicherte vor Ort verlässlich von ergänzenden Leistungen profitieren können, sollten pharmazeutische Dienstleistungen stattdessen dezentral vereinbart und direkt mit dem Kostenträger abgerechnet werden.“
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