Neue Social-Media-Clips

Apothekenreform: Abda beharrt weiterhin auf Kurs

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Berlin -

Einen Kabinettsbeschluss für das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) hat es gestern nicht gegeben. Stattdessen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun den 21. August als nächsten Termin genannt. Die Abda reagierte Anfang der Woche auf den vermeintlichen Aufschub im Kabinett mit zwei neuen Kampagnenvideos, um über die Gefahren der Reform zu informieren. Konkrete Maßnahmen wie Kundgebungen stehen aber wohl noch nicht auf dem Plan. Man wolle sich am Gesetzgebungsverfahren orientieren, erklärt Abda-Sprecher Benjamin Rohrer.

Lauterbachs Pläne für die Arzneimittelversorgung sind weiterhin versorgungsfeindlich und werden in Leistungskürzungen und Qualitätseinbußen für die Patientinnen und Patienten resultieren, warnt die Abda. Für den Kabinettstermin gab es nun Aufschub, die Abda bleibt daher bei ihren Maßnahmen.

„Wir werden die Zeit nutzen, um die politischen Entscheiderinnen und Entscheider in den Ministerien, im Bundestag und in den Bundesländern weiter über die Gefahren der Reform für die Bevölkerung zu informieren“, so Rohrer heute auf Nachfrage.

Neue Kampagnenvideos

Die Abda reagierte auf die weiterhin geplante Apothekenreform mit der Ausweitung ihrer Social-Media-Kampagne „Gesundheit sichern. Jetzt. Die Apotheke.“ und veröffentlicht zwei neue Social-Media-Clips. In den Videos läuft eine Person nachts im Kapuzenpulli durch die Straßen und korrigiert handschriftlich Plakate. So wird zum Beispiel aus dem Schriftzug „Wir haben Notdienst“ ein „Wir haben Notstand“. Am Ende des Clips steht in roter Schrift auf weißem Grund: „Ja zum Patientenschutz, Nein zu Leistungskürzungen, Nein zu Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker“. Die Videos stellt die Abda den Apotheken auf ihrer Webseite zusammen mit den im Video gezeigten und bereits veröffentlichten Plakaten zur Verfügung.

Weitere konkrete Maßnahmen gibt es aber wohl noch keine. „Unsere Kommunikationsmaßnahmen werden sich stets an der aktuellen politischen Lage und dem Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens orientieren“, so Rohrer.

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