Michels muss auf Kartellamt warten Lothar Klein, 18.02.2016 14:12 Uhr
Nach langem Streit einigten sich im Herbst die Anteilseigner des Rechenzentrums ARZ Haan auf den Rückkauf der Anteile des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). Jetzt prüft das Kartellamt den Deal. Denn durch den Einzug der Aktien steigt die direkte Beteiligung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank) auf 25 Prozent. Das Erreichen des Schwellenwerts muss von der Wettbewerbsaufsicht genehmigt werden.
Das Kartellverfahren ist bereits angelaufen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn das Kartellamt innerhalb von vier Wochen keine Einwände erhebt. Erst danach wollen die am Deal Beteiligten – neben dem AVWL der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und die Apobank – ihre Unterschrift unter die im Herbst ausgehandelte Vereinbarung setzen. Danach erhält der AVWL für die Rückgabe seiner Anteile pro Aktie 34,10 Euro, insgesamt 15,5 Millionen Euro.
Der AVWL, der AVNR und die Apobank verfügen zusammen über 75 Prozent des Stammkapitals. Die restlichen 25 Prozent befinden sich als stimmrechtslose Vorzugsaktien im Besitz von Apothekern. Nach dem Ausstieg des AVWL werden die Karten beim Rechenzentrum neu gemischt. Die Neuordnung soll auf dem Wege der Herabsetzung des Grundkapitals von ARZ Haan erfolgen.
Laut Vereinbarung gibt der AVWL seine 272.000 Stammaktien zurück, genauso wie die 181.333 Aktien, die über die RZV Vermögensverwaltungsgesellschaft gehalten wurden. Auch die Apobank gibt Aktienanteile an ARZ Haan zurück und erhält dafür etwas mehr als 10 Millionen Euro. Der AVNR ist über die Tochter Norwima beteiligt und behält in der neuen Konstellation eine Mehrheit von 75 Prozent. Der direkte Anteil der Apobank steigt im Zuge der Neuordnung auf die genehmigungspflichtige Grenze von 25 Prozent.
Der AVWL hatte den Stimmrechtsvertrag Ende 2012 mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 gekündigt. Hintergrund waren Unstimmigkeiten unter den Aktionären über die Ausrichtung der Geschäftspolitik, die sich am Ende auch auf das ARZ Haan auswirkten: An der gemeinsamen Clearingstelle war der Streit eskaliert.
Um den AVWL ausbezahlen zu können, muss das Rechenzentrum in die Rücklagen greifen. Die sind immerhin gut gefüllt, denn vom Verkauf des EDV-Anbieters Lauer-Fischer an die CompuGroup (CGM) hatten die Aktionäre nur marginal profitiert. Die Auszahlung der 15,5 Millinen Euro kann allerdings erst nach Vertragsunterzeichnung und Zustimmung der ARZ Haan Hauptversammlung erfolgen, also frühestens im kommenden Sommer.
Das ARZ Haan war 1971 als ARZ Rechenzentrum nordrhein-westfälischer Apotheken gegründet worden und in den 1990er Jahren durch Zukäufe gewachsen. Heute gehören neben Apothekern auch andere Leistungserbringer zu den Kunden. Mit dem AVWL ist bereits die dritte Apothekerorganisation ausgeschieden. Die beiden Kammern aus NRW mussten ihre Anteile bereits vor Jahren aus rechtlichen Gründen abgeben. Damals war die Apobank eingestiegen.