Apothekenhonorar

Zwischen Geldvernichtung und Vollkostenrechnung

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Berlin -

Für den Notdienst haben die Apotheker im vergangenen Jahr schon eine pauschale Vergütung durchgesetzt. Jetzt wollen sie das Thema Rezeptur angehen: Laut ABDA-Präsident Friedemann Schmidt wird der Deutsche Apothekerverband (DAV) bei seinem Wirtschaftsforum im Mai konkrete Vorschläge für eine Erhöhung der Zuschläge unterbreiten. „Das wird dazu führen, dass alle Apotheken wieder ein Interesse haben werden, ihre Patienten mit Rezepturen zu versorgen“, sagte Schmidt. Politik und Kassen müssen noch überzeugt werden.

„Heute ist es Realität, dass Apotheken die Herstellung von Rezepturen ablehnen“, so Schmidt bei einer Podiumsdiskussion auf der Interpharm in Berlin. Dies sei weder berufsrechtlich noch standespolitisch hinnehmbar. Es müsse bei der Vergütung ein Kompromiss gefunden werden zwischen „Geldvernichtung und Vollkostenrechnung“.

Die SPD ist laut der bayerischen Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar grundsätzlich positiv eingestellt. Ihre Partei hätte statt der Honorarerhöhung in der vergangenen Legislatur schon lieber eine Anpassung bei der Vergütung für Rezepturen oder bei der Abgabe von Betäubungsmittel gesehen, sagte sie in der Diskussion.

An dieser Positionierung ihrer Partei habe sich nichts geändert, sagte Dittmar. Allerdings halte sich die Regierung derzeit sehr genau an die Umsetzung des Koalitionsvertrags. Weil darin nichts von Anpassungen des Rezepturhonorars vorgesehen ist, konnte die Gesundheitspolitikerin keine verbindlichen Zusagen machen.

Aus Sicht der Krankenkassen sind derzeit alle Aufgaben der Apotheken mit dem Fixhonorar von 8,35 Euro abgedeckt. Die heute erbrachten Leistungen seien korrekt abgebildet, sagte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg. Er geht aber davon aus, dass die Arzneimittelversorgung in dieser Legislaturperiode noch auf die politische Agenda kommt.

Darauf bereiten sich die Apotheker vor. DAV-Chef Fritz Becker hatte zuletzt schon seine Vorstellungen von einer gerechteren Vergütung für die Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM) und Rezepturen geäußert. Bei der Abwicklung der Herstellerabschläge könnten die Apotheker eine Art „Inkassosteuer“ verlangen.

Becker wünscht sich außerdem eine Dynamisierung des Apothekenhonorars. Die Kassen lehnen dies ab. Auch ABDA-Präsident Schmidt hat Zweifel, dass es zu einer automatischen Anpassung kommt. Er fordert aber eine regelmäßige Überprüfung des Honorars.

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