Lange haben die Apotheker darauf gewartet, jetzt will die Koaliton ihre Versprechen einlösen: Für Rezepturen sollen die Apotheker so honoriert werden wie für die Abgabe von Fertigarzneimitteln. Zusätzlich zum Arbeitspreis erhalten sie künftig ebenfalls 8,35 Euro. Allerdings: Darauf wird der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig. Das geht aus einem Eckpunktepapier zur Umsetzung des Pharmadialogs hervor. Der komplette Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll in Kürze folgen. Nicht enthalten in den Eckpunkten des BMG ist der von Gesundheitspolitikern der Koalition ins Gespräch gebrachte Honorardeckel für Hochpreiser.
Für Rezepturen soll es wie für Fertigarzneimittel einen „Festzuschlag“ in Höhe von 8,35 Euro geben. Außerdem sollen die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht werden. Allerdings geht das BMG in seinen Eckpunkten nicht auf die ABDA-Forderung ein, den Nacht- und Notdienstzuschlag von 16 Cent darauf zu erheben.
„Der Vorschlag verfolgt das Ziel der besseren Honorierung insbesondere des Beratungsaufwandes auch bei Rezepturen“, heißt es in den Eckpunkten. Diese Regelung sei „einfach, klar und eindeutig“ und erfolge praktisch ohne „Erfüllungsaufwand“. Zudem komme die Erhöhung der Vergütung gezielt nur Apotheken zugute, die Rezepturen fertigten.
Wie auch bei Fertigarzneimitteln müssen Apotheken auf die neue Rezepturgebühr den Kassenabschlag von 1,77 Euro abführen. Bislang gilt hier ein Abschlag von 5 Prozent vom Apothekenverkaufspreis.
Unklar ist, ob Sterilrezepturen ausgeklammert werden sollen. Laut ABDA fertigten die Apotheken zuletzt rund 7,2 Millionen allgemeine Rezepturen wie Salben, Kapseln und Suppositiorien. Vor Abzug des Kassenabschlags ergebe sich entsprechend ein Plus von rund 67 Millionen Euro.
Die Abgabe von BtM-Arzneimitteln soll ebenfalls besser vergütet werden. Der Dokumentationsaufwand soll künftig mit 2,91 Euro statt wie bisher mit 26 Cent bezahlt werden. Dies Erhöhung gilt auch für T-Rezepte. Angesichts der bisherigen jährlichen Verordnungszahlen ergebe das bis zu 35 Millionen Euro. Insgesamt könnte sich so das Honorarplus so auf 100 Millionen Euro summieren.
Für die Pharmaindustrie will das BMG das Preismoratorium um weitere sechs Jahre bis 2022 verlängern. Ab 2018 soll allerdings ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Das BMG schätzt die Ersparnisse für die Kassen daraus auf bis zu zwei Milliarden Euro.
Wie im Pharmadialog vereinbart, sollen Rabattverträge künftig so ausgestattet werden, dass die Hersteller eine hinreichend lange Frist zur Umsetzung erhalten. Die Frist soll „möglichst sechs Monate“ betragen, heißt es. Bei patentfreien Arzneimitteln muss der Hersteller drei Monate nach dem Zuschlag liefern können.
Weitere Themen des Pharmadialogs greifen die Eckpunkte ohne nähere Spezifizierung auf: Der verhandelte Erstattungspreis soll künftig nicht mehr veröffentlicht werden und nur noch den Stellen bekannt gemacht werden, die ihn zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Vorgaben benötigen.
Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, bleibt offen. Dies ist aus Sicht der Hersteller einer der zentralen Anliegen des Pharmadialogs. Eingeführt werden soll die Umsatzschwelle für neue Arzneimittel, bei deren Überschreitung der Erstattungspreis vor Ablauf der Jahresfrist gelten soll. Die Höhe der Umsatzschwelle blieb noch offen.
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