Apothekenhonorar

Kassenabschlag kostet 3400 Euro Alexander Müller, 23.05.2013 15:38 Uhr

Kompromiss mit Folgen: Die Anpassung des Kassenabschlags kostet pro Apotheke durchschnittlich 3400 Euro bis 2015. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Anpassung des Kassenabschlags für die kommenden Jahre kostet jede Apotheke durchschnittlich rund 3400 Euro. Dieser reine Rechenwert ergibt sich, wenn man die vorgesehenen Änderungen bis 2015 auf die Packungszahl umlegt. Allerdings können die Apotheken in diesem Jahr gegebenenfalls ihre Rücklagen für die früheren Abschläge auflösen, müssen sie aber versteuern.

Laut dem zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelten Kompromiss soll der Abschlag im Juli zunächst auf 1,85 Euro steigen. 2014 soll der Rabatt auf 1,80 sinken, 2015 noch einmal um drei Cent auf 1,77 Euro. Die Paketlösung steht allerdings noch unter Gremienvorbehalt.

Verglichen mit dem aktuell veranschlagten Wert von 1,75 Euro bedeutet dies im laufenden Jahr eine Mehrbelastung von etwa 1415 Euro für jede der knapp 21.000 Apotheken, ausgehend von einem Rx-Gesamtabsatz von jährlich etwa 705 Millionen Packungen.

Wiederum 1415 Euro mehr Rabatt als heute zahlen die Apotheken demnach für das gesamte nächste Jahr. Für 2015 liegt der Aufwand dann bei 566 Euro, ausgehend wiederum von 1,75 Euro. Zu beachten ist, dass es sich beim Kassenabschlag um einen Bruttowert handelt: Die Erhöhung von 1,75 Euro auf 1,85 Euro entspricht nach Abzug der Mehrwertsteuer somit einem Anstieg von 1,47 Euro auf 1,55 Euro.

Andererseits: Verglichen mit dem im AMNOG festgeschriebenen Wert von 2,05 Euro für die beiden vergangenen Jahre sind die Apotheken besser gestellt: um jeweils rund 7000 Euro in diesem und dem nächsten Jahr und knapp 8000 in 2015.

Rechtssicherheit haben die Apotheken nun bezüglich des Kassenabschlags für 2009 und 2010. Gegen den von der Schiedsstelle festgelegten Wert von 1,75 Euro hatte der GKV-Spitzenverband geklagt.

Weil die Verfahren nach wie vor beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig sind, haben viele Apotheken Rückstellungen gebildet. Diese können nun aufgelöst werden und müssen dann in diesem Geschäftsjahr versteuert werden.