Petition

Apothekenhonorar im Bundestag Benjamin Rohrer, 12.03.2012 11:26 Uhr

Berlin - 

Der Bundestag muss sich in den kommenden Wochen mit dem Apothekenhonorar befassen: Apotheker Uwe Künzler aus Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Petition eingereicht, in der er auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) hinweist. In acht Fragen an die Regierung erkundigt sich der Pharmazeut außerdem nach der Zukunft des Apothekerhonorars.

 

Aus Künzlers Sicht werden Apotheker im Vergleich zu anderen Beteiligten des Gesundheitswesens ungerecht behandelt: „Die selbständigen Apotheker als Teil der öffentlichen Gesundheitsfürsorge gingen nicht nur leer aus, sondern wurden mehrfach wirtschaftlich belastet“, heißt es in der Petition. Niedergelassene Ärzte hätten hingegen stetig steigende Einkünfte verzeichnet.

Als Beispiele nennt Künzler die mit dem AMNOG eingeführte Begrenzung der Großhandelsrabatte. Diese Maßnahme habe die Apotheken „besonders hart“ getroffen. Hinzu kämen Belastungen durch die Rabattverträge: Für die Apotheken habe sich seitdem der Arbeitsaufwand um das Doppelte bis Dreifache erhöht. Im gleichen Zeitraum seien die Kassenabschläge aber erhöht worden. „Das heißt: Die Apotheken wurden für größere Leistungen […] wirtschaftlich schlechter gestellt.“

 

 

Angesichts der Milliarden-Überschüsse bei den Krankenkassen will Künzler von der Regierung wissen, was mit den Mehreinnahmen aus den Rabattverträgen passiert und wie der Gesetzgeber die apothekerliche Leistung angemessen vergüten will. Hinsichtlich der Großhandelsvergütung fragt Künzler, ob die Maßnahmen „als sinnvolle Maßnahme zur Förderung der klein- und mittelständischen Wirtschaft“ eingeschätzt werden. Zudem interessiert sich der Petent für die Verwaltungskosten der Krankenkassen, die aus seiner Sicht „im Missverhältnis“ zu den Ausgaben für Apotheken stehen.

Künzler hat klare Forderungen: „Der komplette Verzicht auf den Kassenabschlag“, so der Apotheker auf Nachfrage. Schließlich seien die Kassen angesichts der hohen Einnahmen aus den Rabattverträgen darauf nicht mehr angewiesen. Zudem müsse das fixe Abgabehonorar auf 8,20 Euro angehoben werden.

Einem Sprecher des Bundestages zufolge muss sich der Apotheker nun bis zu vier Monate gedulden, bis er eine Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und von zwei Abgeordneten bekommt. Die Petition ist zwar nicht öffentlich. Trotzdem können Interessierte per Brief oder Fax ihre Unterschrift beim Gesundheitsausschuss einreichen.