Neues Apothekenhonorar 2016? Alexander Müller, 01.07.2015 10:25 Uhr
Der Kassenabschlag der Apotheker wird festgeschrieben, doch die gewünschte regelmäßige Überprüfung ihres Honorars haben die Apotheker im Gegenzug nicht erhalten. Auch mit ihren anderen Honorarforderungen ist die ABDA bei der Politik bislang nicht durchgedrungen. Doch es gibt noch Hoffnung: Spätestens Anfang 2016 will die Große Koalition die Ergebnisse aus dem Pharmadialog in eine Gesetzgebung gießen. Und dann sollen auch die Honorarwünsche der Apotheker angeschaut werden.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wird der Kassenabschlag auf 1,77 Euro festgeschrieben. Eine Anpassung des Zwangsabschlags gemäß der wirtschaftlichen Entwicklung der Apotheken ist nicht mehr vorgesehen. In ihrer Stellungnahme zum Gesetz hatte die ABDA daher eine Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) gefordert. Damit sollten Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium verpflichtet werden, das Fixhonorar der Apotheken alle zwei Jahre anzupassen.
Michael Hennrich (CDU), Berichterstatter der Union für das Thema Arzneimittel, erklärt, warum dieser Forderung im aktuellen Gesetzesvorhaben nicht entsprochen wurde: „Wir haben den Wunsch der Apotheker gehört, wollen aber die Fragen der Honorierung aus einem Guss“, sagte er im Gespräch mit APOTHEKE ADHOC.
Die ABDA hatte auch eine Anpassung bei den Zuschlägen für parenterale Zubereitung auf dem Wunschzettel. Zuletzt nicht mehr vorgetragen wurden das Fixhonorar für Rezepturen, eine Aufwandsentschädigung für Betäubungsmittel von 2,91 Euro sowie eine Anhebung der Notdienstpauschale von 16 auf 20 Cent je Packung. Die ABDA hatte sich im Stellungnahmeverfahren auf das Fixum konzentriert – ohne die anderen Forderungen fallen zu lassen.
Das Thema Apothekenhonorar sei auf der Agenda der Koalition, sagte Hennrich. „Wir werden den einen oder anderen Punkt regeln“, kündigte der CDU-Politiker an, ohne sich schon konkret einzulassen. Spätestens im neuen Jahr, auf jeden Fall in der ersten Jahreshälfte 2016, werde man ein Gesetz zu Arzneimittelthemen verabschieden, kündigte Hennrich an.
Beim Thema Null-Retaxation habe die Koalition bereits „Wort gehalten“ und mit dem GKV-VSG eine Lösung gefunden: „Der Ball liegt jetzt im Feld der Selbstverwaltung. Die Beteiligten sollen untereinander eine Regelung treffen, insbesondere was Retaxationen wegen Formfehlern betrifft.“ Zudem habe man die Verhandlungen „schiedsfähig“ gemacht, damit eine Lösung in absehbarer Zeit erreicht wird.
Eine gesetzliche Klarstellung wäre aus Hennrichs Sicht nur die zweitbeste Lösung gewesen. Schließlich wolle man das Sozialgesetzbuch (SGB V) auch nicht überfrachten. Einen abschließend rechtssicheren Rahmen zu Retaxationen zu schaffen, wäre aus Sicht des CDU-Politikers so gut wie unmöglich. Man laufe dann immer Gefahr, doch nicht alle möglichen Fälle abzudecken, so Hennrich.
Es sei deshalb „klug und gut“, dass die Selbstverwaltung Regeln mit ihren eigenen Erfahrungen finde. Letztlich hätten auch die Vertreter der Apotheker keine Probleme damit gehabt, die Sache bilateral mit dem GKV-Spitzenverband zu klären. DAV-Chef Fritz Becker hat allerdings bereits angekündigt, sofort die Schiedsstelle anzurufen, wenn die Verhandlungen erkennbar ins Leere laufen. Der Gesetzgeber hat den Vertragspartnern eine Frist von sechs Monaten gegeben, um sich zu einigen. Danach übernimmt automatisch die Schiedsstelle.
Von einer anderen geplanten Gesetzesänderung sind die Apotheker zwar nur indirekt betroffen, die Auswirkungen dürften trotzdem erheblich sein. Mit dem E-Health-Gesetz sollen die Ärzte verpflichtet werden, ihre Software regelmäßiger zu aktualisieren. Angedacht ist ein Zweiwochenrhythmus wie bei den Apothekern. Die Ärzte wehren sich noch gegen diese Verpflichtung, ohne große Aussichten auf Erfolg.
Bei der Politik ist das Thema im vergangenen Sommer aufgeschlagen, als es zum Teil erhebliche Absenkung verschiedener Festbeträge gab. Da diese in der Praxissoftware nicht schnell genug aktualisiert wurden, erlebten die Versicherten beim Einlösen der Rezepte in der Apotheke oft eine böse Überraschung, wenn zum Teil hohe Aufzahlungen fällig wurden. Für die Politik sei da offensichtlich geworden, dass der Informationsfluss bei den Ärzten verbesserungsfähig sei, so Hennrich.
Von einer Beteiligung der Ärzte an Retaxationen, die sie durch veraltete Software mit verursacht haben, hält der CDU-Politiker aber nichts. Man solle das gute Verhältnis zwischen Ärzten und Apothekern nicht unnötig belasten, so Hennrich. Dieses Thema sollte aus seiner Sicht die Apotheker mit den Krankenkassen ausmachen.
Hennrich hatte zuletzt eine weitere Forderung der Apotheker aufgegriffen und sich für eine Abschaffung der Importquote eingesetzt: „Ich halte die Importquote für nicht mehr zweckdienlich.“ Vor allem die Vorgabe zum Preisabstand findet er sinnlos: „Bei extrem hochpreisigen Originalarzneimitteln gilt ein Import als wirtschaftlich, wenn er 15 Euro günstiger ist. Das ist absurd.“
Hennrich kann sich vorstellen, die 15/15-Regelung aufzuheben und die Abgabe von Importen in das Ermessen des Apothekers zu stellen. Denn verbieten könne man Importarzneimittel mit Blick auf das Europarecht nicht. Apothekern sollte es aus seiner Sicht aber freigestellt sein, Importe abzugeben.