Apothekenhonorar

Gröhe kommt mit Geschenk zum DAT

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wird womöglich mit einem Geschenk im Gepäck zum Deutschen Apothekertag (DAT) anreisen. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC will er sein Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) am 12. Oktober ins Kabinett einbringen. Darin enthalten ist nach derzeitigen Plänen die Honorarerhöhung für die Apotheker. Allerdings sind noch ein paar inhaltliche und formale Fragen zu klären.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Juli einen ersten Entwurf vorgelegt. Darin soll unter anderem die Erhöhung des Rezepturhonorars und der BtM-Gebühren geregelt werden. Wie für Fertigarzneimittel müssen die Krankenkassen für Standard-Rezepturen künftig den Fix-Zuschlag von 8,35 Euro zahlen. Für BtM-Rezepte soll das Honorar auf 2,91 Euro steigen.

Allerdings gibt es dem Vernehmen nach im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) noch ein paar Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben sowie einige technische Dinge zu klären. Entscheidend wird das Treffen der Staatssekretäre im Vorfeld. Diese sehen sich immer montags vor der Kabinettssitzung und besprechen das Programm für den folgenden Mittwoch. Dann sind nicht nur BMG und BMWi vertreten, sondern alle Ministerien, einschließlich des Kanzleramtes. Die Chancen, dass das AM-VSG auf die Tagesordnung gehoben wird, sind dem Vernehmen nach aber recht hoch.

Das Gesetzesvorhaben ist allerdings innerhalb der Koalition kein ganz einfaches Projekt. Nicht wegen der Apotheker – die spielen nur eine untergeordnete Rolle. Im AM-VSG geht es vor allem um die Weiterentwicklung der Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln und die Geheimhaltung der Preise. Zudem soll das Preismoratorium um weitere sechs Jahre bis 2022 verlängert werden, wogegen die Industrie protestiert. Das Ressort von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nimmt eine pharmafreundlichere Position ein als das Ressort von Gröhe. Das gilt im übrigen auch für das Kanzleramt.

Gegen die Verlängerung des Preismoratorium über die nächste Legislaturperiode hinaus hatte die Pharmaindustrie verfassungsrechtliche Argumente ins Feld geführt. Offenbar stoßen solche Bedenken auch im BMWi auf offene Ohren.

Umstritten in der Bundesregierung bleibt auch die im Pharmadialog den Herstellern zugesagte Vertraulichkeit der Erstattungspreise. Das BMG schlägt vor, die Erstattungspreise Ärzten, Apothekern und anderen notwendigen Stellen bekannt zu machen. Die sei beispielsweise wichtig für die Auswahl der wirtschaftlichsten Therapie durch den Arzt. Im BMG ist man der Auffassung, dass auf solche Art bekannt gemachte Preise nicht als Referenzpreise in anderen Ländern herangezogen werden können, da es sich nicht um eine offizielle Preisliste handelt.

Im Referentenentwurf findet sich allerdings wie in den Eckpunkte nur die Absichtserklärung zur Vertraulichkeit. Die Details sollen im Zuge der weiteren Gesetzesberatung in einer Verordnung geregelt werden. „Dazu gab es unterschiedliche Meinungen in der Bundesregierung. Jetzt können wir in Ruhe weiter diskutieren“, hieß es aus Regierungskreisen zu dieser Ausklammerung.

Auch hier gibt es Meinungsverschiedenheiten mit dem BMWi. Gabriels Beamte plädieren für einen weitergehende Vertraulichkeitsregelung. In der SPD gibt es allerdings mit den SPD-Gesundheitsexperten Professor Dr. Karl Lauterbach und Hilde Mattheis gewichtige Stimmen, die jede Änderung der heutigen Regelung ablehnen.

Wenn Gröhe das Gesetz jetzt noch einbringt, könnte vielleicht auch der Zeitplan gehalten werden. Ursprünglich sollte es zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das gilt auch für die Honorarerhöhung bei Rezepturen und BtM.

Mehr als ein Mitbringsel wird Gröhe aber ohnehin nicht mitbringen zum DAT. Eine echte Honorarerhöhung liegt auf Eis, bis das BMWi sein Gutachten zur Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) fertiggestellt hat. Und auch Gröhes Pläne müssen erst noch durch das Parlament.

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