Apothekenhonorar

GKV: Kassenabschlag von Gabriel und Gröhe

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Berlin -

Die Krankenkassen wollen mit den Apothekern nicht mehr über den Kassenabschlag verhandeln. Der GKV-Spitzenverband fordert eine Gesetzesänderung, wonach der Zwangsrabatt künftig nur noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) festgelegt werden soll.

Der GKV-Spitzenverband kritisiert, dass das Apothekenhonorar aktuell von zwei verschiedenen Seiten geregelt wird. Zum einen können der Gesetzgeber über das Arzneimittelgesetz (AMG) das Fixhonorar anpassen, zum anderen verhandelten Kassen und Apotheker über den Abschlag – jeweils unter den gleichen Kriterien. Diese doppelte Regelung sei aufzulösen, heißt es in der Stellungnahme der Kassen zum Pharmapaket der Bundesregierung.

Die bisherige Regelung enthält laut GKV-Spitzenverband „einen grundlegenden, nicht auflösbaren Interessenkonflikt der Vertragsparteien, der regelmäßig zu Schiedsverfahren und rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat“. Deshalb sollen die direkten Verhandlungen über den Kassenabschlag entfallen.

Aus Sicht der Kassen soll der Verordnungsgeber künftig aktiv werden. Konkret bedeutet das, dass Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel (SPD) und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) künftig über Fixhonorar und Kassenabschlag entscheiden müssten. Beides soll nach dem Wunsch der Kassen im AMG verankert sein, entsprechend soll der Passus zum Abschlag aus dem Sozialgesetzbuch verschwinden.

Gesetzlich festgeschrieben war der Abschlag zuletzt für die Jahre 2011 und 2012. Die schwarz-gelbe Regierung hatte den Zwangsrabatt mit dem AMNOG auf 2,05 Euro erhöht. Nach diesem Sonderopfer sollten die Vertragspartner den Abschlag wieder selbst verhandeln.

Nach langwierigen Verhandlungen hatten sich die Vertragsparteien zuletzt – unter Mithilfe von Schiedsstellenleiter Dr. Reiner Hess – immerhin wieder geeinigt: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben ein Paket zum Kassenabschlag geschnürt und damit bis 2015 Ruhe.

Für dieses und das abgelaufene Jahr wurde ein Zwangsrabatt von 1,80 Euro vereinbart, im kommenden Jahr soll er auf 1,77 Euro fallen. Für 2009 und 2010 bleibt es bei 1,75 Euro, weil die gerichtlichen Streitigkeiten jeweils beigelegt wurden. Die Vertragspartner hatten sich zudem darauf verständigt, dass der Gesetzgeber eine neue Lösung schaffen soll. Diese Forderung wird von den Kassen nun konkretisiert.

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