Pharmadialog-Gesetz

Apothekenhonorar: GKV-Deckel bei 36,70 Euro

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Berlin -

Die Idee aus Koalitionskreisen, das Apothekenhonorar zu deckeln, stößt bei den Krankenkassen auf Zustimmung. In seiner Stellungnahme zum Pharmadialog-Gesetz (Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, AM-VSG) schlägt der GKV-Spitzenverband einen konkreten Betrag vor: Die 3-Prozent-Marge soll bei einem Betrag von 36,70 Euro gedeckelt werden – die Apotheken würden damit weniger verdienen als der Großhandel. Außerdem wird eine Verschärfung für Reimporte gefordert.

Bei zunehmendem Anteil hochpreisiger Arzneimittel zum Beispiel zur Behandlung der Hepatitis C oder in der Onkologie übersteige der prozentuale Zuschlag die Vergütung durch den Festzuschlag bei Weitem, schreibt der Kassenverband. „Dies widerspricht der im Jahr 2004 eingeführten Vergütungssystematik.“ Für den Großhandel gelte eine Kappungsgrenze für den prozentualen Vergütungsanteil, die für Apotheken fehle.

Der GKV-Spitzenverband fordert daher, die preisabhängige Vergütungsform analog zum Großhandel zu deckeln. Konkret schlagen die Kassen vor, dass bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, „ein Festzuschlag von 3 Prozent, maximal 36,70 Euro, zuzüglich 8,35 Euro zuzüglich 16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes sowie die Umsatzsteuer zu erheben“ ist.

Damit würden die Apotheken in puncto Spanne schlechter gestellt als der Großhandel, der neben dem Festzuschlag von 70 Cent einen Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens 37,80 Euro, erheben darf.

Die Idee des Honorardeckels hatten Gesundheitspolitiker der Koalition ins Spiel gebracht, nachdem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Gezeichnet hatten die Vorschläge Hilde Mattheis und Martina Stamm-Fibich von der SPD sowie Maria Michalk und Michael Hennrich von der CDU. Hennrich ging später auf Distanz: „Ich brauche den Deckel nicht. Ich werde mich dafür nicht verkämpfen.“ In der Union gebe es dafür keine Dringlichkeit. Mattheis hielt dagegen an der Idee fest.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, sprach von einer Provokation für die Apotheker und einer „Missachtung unserer Arbeit“. Der Vorschlag der Regierungskoalition sei „absolut inakzeptabel.“ Die Apotheker würden sich mit „allen Mitteln zur Wehr setzen“.

Im Haus von Gröhe wurde die Idee schon direkt nach Bekanntgabe kritisch gesehen: Das offizielle Statement lautete seinerzeit zwar, die Positionen würden im parlamentarischen Verfahren ausgetauscht. Hinter vorgehaltener Hand hieß es jedoch schon damals: „Das kommt aus dem Nichts und wird auch wieder im Nichts verschwinden.“

Bei Reimporten soll der Preisabstand nach dem Willen der Kassen von „15 Prozent oder 15 Euro“ modifiziert werden. Faktisch führe die derzeitige Regelung dazu, dass preisgünstige Importe höchstens 15 Euro günstiger seien als die entsprechenden Referenzarzneimittel. „Insbesondere bei hochpreisigen Arzneimitteln ist diese Preisdifferenz vernachlässigbar“, heißt es in der Stellungnahme. Bei niedrigpreisigen Arzneimitteln lägen die Einsparungen in der Regel sogar deutlich unter 15 Euro.

Die Einkaufspreise der Arzneimittelimporteure lägen in der Regel deutlich unter den in Deutschland erzielbaren Preisen. „Vor diesem Hintergrund sind die durch preisgünstige Importe erzielbaren Einsparungen unter der derzeit geltenden Regelung zu gering, um einen Abgabevorrang dieser Importe weiterhin zu rechtfertigen.“ Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb die Schwelle für eine Einstufung als preisgünstigen Import neu zu fassen: „Ein Abgabevorrang dieser Arzneimittel ist erst dann zu rechtfertigen, wenn in jedem Falle Einsparungen von mindestens 15 Prozent durch den Import erzielt werden können, die Höhe der Einsparungen aber mindestens 15 Euro beträgt.“

Keinen Bedarf sehen die Kassen, die Sicherstellung der Versorgung als berechtigtes Interesse der Arzneimittelverbraucher im Zusammenhang mit den einheitlichen Abgabepreisen aufzuzählen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist die AMPreisV nicht die richtige Stellschraube zur Verbesserung des Zugangs zur Arzneimittelversorgung.

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