Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat von den Diskussionen um die Anpassung des Fixhonorars der Apotheker offenbar genug und will die Sache grundsätzlich angehen. Das Ressort von Sigmar Gabriel (SPD) will untersuchen, ob und wie die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) überarbeitet werden kann. Für die Apotheker könnte das bedeuten, dass auch ihre anderen Forderungen vorerst auf Eis liegen.
Das BMWi beabsichtigt einem Sprecher zufolge, „vor einer Entscheidung über eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung eine belastbare und gesicherte Datenbasis zu schaffen“. Ziel sei es, als Verordnungsgeber dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden zu können, den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Tierärzte, der Apotheken und des Großhandels Rechnung zu tragen. „Nur eine ausreichende und gesicherte Datengrundlage kann Ausgangspunkt für die Berechnung sein und zu einer Akzeptanz der Berechnung und deren Ergebnisse führen“, so der Sprecher.
Hierfür sei die Unterstützung externer Gutachter notwendig. „Denn in der Vergangenheit wurden lediglich einzelne Preisregelungen überprüft und angepasst, eine zeitgleiche Überprüfung aller in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preiszuschläge und Preise zu einem bestimmten Stichtag im Rahmen einer Revision der Verordnung erfolgte bisher jedoch nicht“, erklärt der Sprecher.
In der AMPreisV ist jedoch nicht nur das Fixhonorar geregelt, sondern auch die 3-Prozent-Marge sowie die Aufschläge für Großhändler und Tierärzte bei Fertigarzneimitteln. Auch die 26 Cent für die Dokumentation bei der Abgabe von Betäubungsmitteln (BtM), die Zuschläge für Zubereitungen und die Abgabe von Stoffen sind in der AMPreisV hinterlegt. In der Verordnung ist auch die Ausnahme für die Abgabe von Teilmengen aus Fertigarzneimitteln verankert, die zuletzt Rabatte von Herstellern an verblisternde Apotheken rechtfertigte und derzeit vom Bundesgesundheitsministerium geprüft wird.
Der Ministeriumssprecher erklärt, eine systematische Zusammenstellung von Daten und Datenquellen sowie ein anerkanntes Verfahren zur Generierung der erforderlichen Daten für die einzelnen in der AMPreisV geregelten Preise und Preiszuschläge liege bislang nicht vor. „Auch die betroffenen Verbände beziehungsweise Vereinigungen verfügen nicht über eine entsprechend ausreichende Datengrundlage“, betont der Sprecher.
Daher beabsichtigt das Ministerium die Ausschreibung eines Forschungsvorhabens. Auf diese Weise soll „ein Konzept für zukünftige Anpassungen der Arzneimittelpreisverordnung“ erstellt und angewendet werden, also sowohl die Methoden als auch eine darauf abgestimmte Datengrundlage. Auf diese Weise will das Ministerium sicherstellen, nicht nur bei der anstehenden Überprüfung, sondern auch bei zukünftigen Änderungen „auf eine fundierte Berechnungsmethodik einschließlich einer soliden, allgemein anerkannten Datengrundlage zugreifen zu können“.
Wie lange tatsächlich geforscht werden muss, steht dem Sprecher zufolge erst fest, wenn die Angebote für dieses Forschungsvorhaben vorliegen. „Nach den bisherigen Erfahrungen und Einschätzungen von Experten ist ein solches Forschungsvorhaben in einem Zeitrahmen von maximal 24 Monaten umzusetzen.“ Die Ausschreibung des Gutachtens werde in Kürze erfolgen.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte das Vorgehen des BMWi auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) in Düsseldorf als „Verzögerungstaktik und Verwaltungshandeln“ kritisiert, da alle Daten geliefert worden seien. Schmidt kündigte an, die Ausschreibung abzuwarten und anschließend prüfen zu wollen, ob ein eigenes Forschungsvorhaben begonnen werden müsse. Die Apothekerschaft müsse darauf vorbereitet sein, dass das Forschungsvorhaben des Ministeriums nicht in der erwarteten Neutralität ausfalle.
In diesem Zusammenhang hatten Schmidt und Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), davor gewarnt, die Mechanismen zur Berechnung des Honorars zu verändern. Schmidt sprach sich für die Abgabe einer Packung als kleinste Arbeitseinheit aus. Und Becker erklärte, es sei fatal, wenn es zu einer „sekundengenauen Abrechnung“ von Arbeitsschritten käme.
Allerdings wies Becker darauf hin, dass es dazu auch andere Sichtweisen gebe. Die Krankenkassen etwa hätten sich wiederholt für ein Budgetsystem wie bei den Ärzten ausgesprochen. Dabei würde eine bestimmte Summe an die Apothekerschaft ausgezahlt und durch die Anzahl der insgesamt abgegebenen Packungen geteilt. Schon in den Abschlagsverhandlungen hätten die Kassen versucht, auf ein solche Lösung zu drängen. Becker lehnt Budgets ab: Dann wüssten Apotheker erst nach Jahresende, was sie tatsächlich verdient hätten.
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