Vergütung

BMWi: Gutachten für Apothekenhonorar

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Berlin -

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will ein externes Gutachten zum Apothekenhonorar einholen. Erst dann kann es aus Sicht des Ministeriums an eine Neuberechnung des Fixums gehen. Die vorbereitenden Arbeiten im BMWi laufen einem Sprecher zufolge bereits. Man stehe als Verordnungsgeber in regelmäßigem Kontakt mit den Spitzenverbänden der Branche. Eine konkrete Zeitplanung liege aber noch nicht vor.

Streitthema ist nach wie vor die Berechnung der Kosten in Apotheken. Die ABDA kritisierte die Methodik des Wirtschaftsministeriums, die 2012 zur Anwendung kam, als „leistungsfeindlich“. In der Jägerstraße hat man sich nun zum Ziel gesetzt, eine neue Rechenmethodik zu etablieren. Erst dann soll eine Überprüfung des Honorars gefordert werden – mit dem Ziel einer Erhöhung. Denn nach der derzeitigen Methodik, so fürchtet die ABDA, könne das Honorar sogar gesenkt werden.

Auch im Wirtschaftsministerium denkt man über die Methodik nach: „Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit, insbesondere bei der letzten Änderung der Arzneimittelpreisverordnung im Jahr 2012, beabsichtigt das BMWi, vor einer Entscheidung über eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung eine belastbare und breit akzeptierte Datenbasis zu schaffen“, so der Ministeriumssprecher. Entscheidend für die Berechnungsmethode sei das Vorhandensein der notwendigen Daten.

Für das BMWi ist klar: „Nur eine ausreichende und gesicherte Datengrundlage kann Ausgangspunkt für die Berechnung sein und zu einer Akzeptanz der Berechnung und deren Ergebnisse führen.“ Dafür ist aus Sicht des Ministeriums die Unterstützung externer Gutachter notwendig. „Hierzu gab es in den letzten Wochen und Monaten bereits Gespräche mit Spitzenverbänden, weitere Gespräche werden folgen“, so der Sprecher.

Die ABDA hatte zuletzt erklärt, dass sie zunächst keine Erhöhung des Fixhonorars fordere. Die Standesvertretung sah sich in einer Zwickmühle: Das Fixum selbst kann zwar durch Wirtschafts- und Gesundheitsministerium verändert werden – durch die Rechenmethodik könnte das aber nach hinten losgehen. Die Einführung einer regelmäßigen Anpassung müsste aber durch den Bundesrat; aus Sicht der ABDA kein Erfolg versprechender Weg.

Die Diskussion hat derweil auch Auswirkungen auf die Tarifverhandlungen zwischen der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA): Die Apothekenleiter stellten klar, dass es ohne Bewegung in der Politik keine Tariferhöhung für Mitarbeiter geben könne.

Dass die ABDA dennoch auf die Forderung nach einem höheren Fixum verzichtet und sich mit „Peanuts“ wie einer besseren Vergütung von Betäubungsmitteln, Rezepturen und Notdiensten abgeben will, kann man bei der Adexa nicht nachvollziehen. Dort fordert man eine klare Positionierung von der Standesvertretung.

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