Die ABDA will noch in diesem Jahr wegen einer Anpassung des Apothekenhonorars bei der Politik vorsprechen. Eine zentrale Forderung ist die angemessene Berücksichtigung der Kostenentwicklung. Auch für die Inkasso-Kosten bei der Abwicklung der Herstellerabschläge und Zuzahlungen wollen die Apotheker entschädigt werden. Neue Honorare soll es für Rezepturen und die BtM-Abgabe geben.
Bei der Erhöhung des Apothekenhonorars um 25 Cent im Jahr 2013 hat die Politik aus Sicht der ABDA eine sehr eigenwillige Berechnung vorgenommen. Das damals FDP-geführte Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hatte die zusätzlichen Umsätze der Apotheken 1:1 von den mehr erbrachten Leistungen abgezogen. Diese Methodik wurde vom DAV von Anfang an als leistungsfeindlich abgelehnt.
Noch in diesem Jahr will der DAV deshalb einen neuen Antrag zur Anpassung in Berlin einbringen. Zunächst sollen im Juni die eigenen Zahlen mit denen des Statistischen Bundesamtes verglichen werden. Denn das Ministerium befragt bei eigenen Berechnungen immer auch die Destatis-Zahlen.
Doch diese Auswertungen haben der ABDA zufolge eine große Schwäche: Die Statistiker des Bundes beziehen alle Einkünfte der Apotheker mit ein – also etwa auch Mieteinkommen oder Kapitalerträge. Im ABDA-Datenpanel mit 2500 Apotheken wird dagegen der tatsächliche Apothekenbetrieb abgegrenzt.
Karl-Heinz Resch, ABDA-Geschäftsführer für Wirtschaft, Soziales und Verträge, verwies DAV-Wirtschaftsforum darauf, dass es für die Jahre 2004 bis 2011 Nachholbedarf gibt. Die Gerechtigkeitslücke von 300 Millionen Euro müsse geschlossen werden. Anpassungen für die Jahre 2012 bis 2014 stünden ohnehin noch aus. Resch verwies allein auf die Mehrbelastung von 180 Millionen Euro durch die Tarifverträge.
Resch verwies auch auf die zusätzlichen Leitungen, die die Apotheken für die Krankenkassen erbringen. Dazu zählt er unter anderem das die Umsetzung der Rabattverträge, das Handling der Herstellerabschläge oder das Inkasso für die Patientenzuzahlung.
Insgesamt summierten sich diese Leistungen nach ABDA-Berechnungen 2013 auf 8,4 Milliarden Euro. „Daraus abgeleitet folgt unsere Forderung an die Politik, die Leistungen der Apotheken gerechter zu honorieren“, so Resch.
Nach der Einführung der Notdienstpauschale fordern die Apotheker zudem, dass ihre Gemeinwohlaufgaben auch im Bereich der Rezepturherstellung stärker anerkannt werden: Abgabe und Beratung bei Rezepturen müssten nach der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gesondert honoriert wird.
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