Beim Apothekenhonorar setzt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf ein Gutachten der Unternehmensberatung 2hm. Die Markt- und Meinungsforscher aus Mainz haben eine Online-Befragung aufgesetzt, an der sich jede zweite Apotheke beteiligen soll. Während ein Teil der angeschriebenen Inhaber und Filialleiter Fragen rund um Personaleinsatz und Warenwirtschaft beantworten muss, sollen andere detaillierte Auskunft über die Rezepturherstellung, Hilfsmittel und Beratung geben.
Die schwerpunktmäßig zum Thema „Standardrezepturen“ befragten Apotheker sollen zunächst schätzen, wie oft sie Stoffe in unverändertem Zustand abfüllen und wie viel Zeit sie dafür benötigen. Auch der Aufwand beim Hantieren mit Standgefäßwaren soll beziffert werden.
Dann sollen sie Angaben machen, wie viele Individualrezepturen in ihrer Apotheke im vergangenen Jahr hergestellt wurden. 2hm will wissen, welcher Prozentanteil davon im Voraus hergestellt wurde. Außerdem sollen die Befragten die Anzahl der gefertigten Defekturen nennen, die in einem zusammenhängenden Arbeitspaket hergestellt wurden.
Zusätzlich interessiert sich 2hm dafür, welche Arten von Rezepturen hergestellt werden. Die Befragten sollen Gruppen wie Pulvern/Zäpfchen/Vaginal-Kugeln/Kapseln oder Puder/Pulver/Salben/Pasten/Suspensionen/Emulsionen bestimmte Prozentsätze zuweisen.
Angegeben werden soll auch, wie lange der gesamte Herstellungsprozess – von der Plausibilitätsprüfung bis zur Freigabe der Rezeptur – im Durchschnitt dauerte. Für Rezepturen mit und ohne Wärmeanwendung sollen jeweils die Minuten geschätzt werden.
Im nächsten Schritt wird verlangt, den Aufwand für die einzelnen Arbeitsschritte zu beziffern. Neun Auswahlmöglichkeiten sind vorgegeben: von unter einer bis mehr als 30 Minuten. Danach wird durchgespielt, welcher Mehraufwand beim Herstellungsprozess pro zusätzlicher Grundmenge entsteht und welcher Anteil der Rezepturen betroffen ist.
Hat man sich durch diese Fragen gekämpft, folgt derselbe Komplex noch einmal für den Bereich der Defekturherstellung. Hier kann aus zwölf statt neun vorgegeben Zeitintervallen ausgewählt werden.
Im Anschluss soll der Anteil der Rezepturen in Prozent angegeben werden, die nicht plausibel waren und die eine Rücksprache mit dem Arzt oder dem Patienten erforderlich gemacht haben. Dabei soll auch ausgewählt werden, ob die Unklarheiten nach Rücksprache geklärt worden sind oder die Herstellung nach Rücksprache abgelehnt wurde.
2hm möchte zudem wissen, bei wie vielen Rezepturen Mängel bei der Freigabeprüfung festgestellt wurden. Die Angabe erfolgt in Prozent mit der Möglichkeit, ob Mängel beseitigt wurden oder ob der Ansatz vernichtet werden musste.
Die Angabe der genutzten Software für die Herstellung der Rezepturen führt dann auch zur nächsten Frage: Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, weitere zeitliche Aufwände bei der Herstellung von Rezepturen zu beschreiben, die bislang nicht berücksichtigt worden sind, und den zeitlichen Aufwand in Minuten und den Anteil in Prozent anzugeben.
Zum Schluss interessierte sich 2hm auch dafür, wer die Rezepturen herstellt. Dabei soll der zeitliche Aufwand prozentual auf die einzelnen Berufsgruppen verteilt werden.
Danach geht es um die Abgabe dokumentationspflichtiger Betäubungsmittel (BtM). Während die Kollegen aus dem anderen Panel nur angeben mussten, wie viele BtM 2016 abgegeben wurden, sollen die Teilnehmer dieser Umfrage angeben, welche Art der Dokumentation genutzt wird und welchen Zeitrahmen die Versorgung eines Patienten mit einem BtM durchschnittlich in Anspruch genommen hat. Die Angabe erfolgt in Minuten, mit neun Intervallen zur Auswahl. Auch hier hat der befragte Apotheker die Möglichkeit, besondere zeitliche Aufwände, die in Zusammenhang mit der Dokumentation eines BtM stehen, kenntlich zu machen und Zeitaufwand und Häufigkeit anzugeben.
Als nächstes möchte 2hm wissen, wie viel Prozent der rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel (Rx) zu Unklarheiten geführt haben, die eine Rücksprache mit Arzt, Krankenkasse oder dem Großhandel notwendig gemacht haben. Als Gründe, denen eine Quote zugewiesen werden soll, werden vorgegeben: Retaxationen, fehlerhaft ausgestellte Rezepte, Zuzahlungsbefreiung von Patienten sowie Nichtverfügbarkeit von Rabatt-, Import- oder sonstigen Rx-Fertigarzneimitteln. In Freitextfeldern können weitere Gründe angegeben werden. Abgefragt wird auch der Zeitaufwand pro betroffener Packung.
Im folgenden Teil geht es um OTC-Präparate. Es soll mitgeteilt werden, in wie vielen Fällen Anamnesen durchgeführt wurden, zusammen mit der dafür benötigten Zeit in Minuten. Die nächste Frage lautet: „Wie viele Hilfsmittel wurden 2016 in ihrer Apotheke abgegeben?“ Zusätzlich möchte 2hm, dass der zeitliche Zusatzaufwand durch die Lieferverträge von Hilfsmitteln abgeschätzt und in Stunden angegeben wird.
Es folgen die allgemeinen Fragen zu Lage, Personalstamm, Umsatz, Rx-Anteil und zur Immobilie, in der sich die Apotheke befindet. Die Fragen nach Identität, Filialverbund und der Herstellung parenteraler Rezepturen wurden gleich eingangs gestellt.
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