Wenn die Regelung zur Notdienstpauschale in Kraft tritt, wird es zum Ende eines jeden Quartals spannend: Denn je nachdem, wie viele Packungen abgegeben und wie viele Dienste in den Apotheken geleistet wurden, fällt der Betrag unterschiedlich aus. Grob gilt: Legt man die Zahlen von 2012 zugrunde, gibt es im Durchschnitt 223 Euro pro Nachtdienst.
Der genaue Betrag für die Notdienstpauschale wird quartalsweise berechnet: Für jedes rezeptpflichtige Präparat, das abgegeben wird, fließen laut Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) 16 Cent in den Notdienstfonds. Die Summe wird dann durch die geleisteten Dienste geteilt und an die Apotheken ausgezahlt.
Im vergangenen Jahr haben die Apotheken laut Marktforschungsunternehmen IMS Health rund 705 Millionen Rx-Packungen abgegeben. In den Notdienst-Fonds wären also 112,8 Millionen Euro geflossen. 84 Prozent wären demnach auf GKV-Rezepte entfallen, das entspricht 95 Millionen Euro. Die Privaten Krankenversicherungen und die Selbstzahler hätten 16 Prozent, also 18 Millionen Euro, beigesteuert.
Lässt man die einmaligen Umstellungskosten außen vor, hätten dem Fonds nach Abzug der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) berechneten Verwaltungskosten 111,6 Millionen Euro zur Verfügung gestanden. Bei den von der ABDA veranschlagten 500.000 Diensten pro Jahr hätte sich eine durchschnittliche Pauschale von 223 Euro pro Notdienst ergeben.
Damit werden manche Apotheker mehr Geld in den Fonds einzahlen, als sie für Nachtdienste erhalten: Basierend auf den durchschnittlichen Packungszahlen hätte 2012 jede Apotheke 5370 Euro an den Fonds zahlen müssen. Auf Kassenrezepte wären 4530 Euro entfallen, die direkt über die Rechenzentren in den Fonds eingeflossen wären. Die übrigen 840 Euro hätten Privatpatienten gezahlt. Die Apotheker hätten diese Summe an den Deutschen Apothekerverband (DAV) als Fondsverwalter abführen müssen.
Rein rechnerisch erhalten also Apotheken, die 25 Nachtdienste oder mehr im Jahr leisten, mehr Geld aus dem Fonds als sie einzahlen. Bei weniger Nachtdiensten zahlen Apotheken hingegen durchschnittlich mehr Geld ein, als sie zurückbekommen.
Diese Rechnung ist jedoch reine Theorie. Denn die Erhöhung des Fixhonorars um 16 Cent darf nach dem Willen der Politik eben nicht als Gehaltserhöhung betrachtet werden. Laut Gesetz sind die 16 Cent zweckgebunden: „zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes“. Jede Apotheke, die einen Nachtdienst leistet, profitiert also von der geplanten Pauschale – weil sie sonst gar nichts bekommen hätte.
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