VOASG im Bundesrat angekommen

Apothekengesetz im Oktober im Parlament

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Berlin -

Voraussichtlich im Oktober startet im Bundestag die Beratung des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das Kanzleramt hat jetzt den Gesetzentwurf dem Bundesrat zur Beratung am 20. September zugeleitet. Daraus geht unter anderem hervor, dass der ABDA für die Vereinbarung der neuen pharmazeutischen Dienstleistungen mit dem GKV-Spitzenverband Personalkosten von gut 9000 Euro entstehen.

Mit der Zuleitung des VOASG an den Bundesrat startet der parlamentarische Beratungsprozess: Am 20. September wird die Länderkammer im ersten Durchgang eine Beschlussempfehlung zum VOASG an den Bundestag verabschieden. Diese leitet das Kanzleramt an den Bundestag weiter. Wegen der notwendigen zeitlichen Abläufe wird sich der Bundestag voraussichtlich Mitte Oktober in erster Lesung mit dem Apothekenstärkungsgesetz befassen.

Die Zeit für eine erste Lesung im Parlament in der Woche des Deutschen Apothekertages vom 25. Bis 27. September dürfte nämlich zu knapp bemessen sein: Bevor ein Gesetzentwurf im Bundestag beraten werden kann, muss er zunächst dem Bundestagspräsidenten zugeleitet und von der Verwaltung registriert und gedruckt werden. Als Bundestagsdrucksache wird er dann an alle Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und an die Bundesministerien verteilt. Sobald der Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Plenums steht, hat er den ersten Teil seines Weges geschafft.

Für die Beratung im Bundestag stehen dann in diesem Jahr noch sieben Wochen zur Verfügung. Der Gesetzesenwurf enthält kein Datum für den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Zunächst wird das VOASG in den Ausschüssen beraten, federführend vom Gesundheitsausschuss. Ob es dazu eine Anhörung geben wird, steht noch nicht fest. Außerdem soll vor dem Start der Beratungen im Bundestag das Votum der EU-Kommission eingeholt werden. Dem Vernehmen nach sollen die Gespräche zwischen BMG und der EU-Kommission Anfang September beginnen. Um das Abstimmungsverfahren nicht in die Länge zu ziehen, besteht auch die EU-Kommission nicht auf einem Notifizierungsverfahren. Die Haltung der EU-Kommission ist dem BMG ohnehin bekannt. Als Reaktion auf den Referentenentwurf hat die EU-Kommission bereits einen zweiseitigen Brief ans BMG geschickt und darin seine Ablehnung des geplanten Boni-Verbots im SGB V dargelegt.

Sollte sich die EU-Kommission nicht umstimmen lassen, bleibt abzuwarten, wie die Gesundheitspolitiker von Union und SPD damit umgehen. Möglicherweise kommt dann erneut der frühere Vorschlag der SPD-Politiker Edgar Franke und Sabine Dittmar ins Spiel: Im Februar 2017, auf dem Höhepunkt des Rx-Boni-Streits zwischen der von Ex-Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angeführten Rx-Versandverbot-Riege in der Union und der SPD, schlugen beide statt des Verbots des Rx-Versandhandels einen geringfügigen Rx-Boni-Deckel als Bagatellgrenze von einem Euro oder 1,50 Euro vor. Damit wäre allerdings die von der ABDA geforderte Gleichpreisigkeit auch für den GKV-Bereich hinfällig.

Im Gesetzentwurf nimmt das BMG auch eine Kostenschätzung für die Umsetzung des VOASG vor. Auf die ABDA kommt nach BMG-Schätzung ein „Erfüllungsauswand“ von 9275,20 Euro zu: „Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Bezug auf die Vereinbarung der pharmazeutischen Dienstleistungen nach § 129 Absatz 5d SGB V für die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker. Es wird geschätzt, dass hiermit zwei Personen über die Zeitdauer von einem Monat zu jeweils 4 Stunden täglich beansprucht werden: 2 Personen x 53,30 Euro (Gesundheits- und Sozialwesen, hohes Niveau) x 21,75 Arbeitstage/Monat x 4 Stunden: 9275,20 Euro“, heißt es dort. Das BMG geht davon aus, dass die Mitarbeiter des GKV-Spitzenverbandes besser bezahlt werden als bei der ABDA: Bei gleicher Arbeitszeit von zwei Mitarbeitern schätzt das BMG einen Erfüllungsaufwand dort von 11.379,60 Euro bei einem Stundenlohn von 64,40 Euro.

Wie bereits berichtet, wird der Bundesrat am 20. September die Verordnungen zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung beschließen. Damit tritt die Erhöhung des Nacht- und Notdiensthonorars, der BtM-Gebühren und die Ausweitung des Botendienstes vor dem VOASG in Kraft.

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