AMNOG

Apotheken wollen nicht für Großhandel zahlen Yvette Meißner, 23.09.2010 12:56 Uhr

Berlin - 

Die vorgesehene Änderung der Großhandelsvergütung wird nach Ansicht der ABDA massive und unangemessene Belastungen der Apotheken zur Folge haben. Pro Apotheke sei bei einer Gesamtbelastung von 500 Millionen Euro mit einem Rohertragsverlust von 23.000 Euro zu rechnen. Es sei nicht einzusehen, warum kleine mittelständische Unternehmen wie die Apotheken diesen Sparbeitrag zu Gunsten einer anderen Handelsstufe übernehmen sollten, kritisiert die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG).

Laut ABDA hat der Großhandel keine heilberufliche Aufgabe, sondern ausschließlich eine Handelsfunktion. Daher sei die Umstellung auf ein Fixhonorar plus Zuschlag ordnungspolitisch nicht sinnvoll. Auch der im Entwurf geschätzte Sparbetrag von 340 Millionen Euro für die Kassen ist laut ABDA nicht korrekt. In der Jägerstraße geht man von 630 Millionen Euro für 2011 aus.

Außerdem fordert die ABDA Nachbesserungen beim Kassenabschlag: Klagen gegen die Beschlüsse der Schiedsstelle dürften keine aufschiebende Wirkung haben, da sonst eine jährliche Anpassung faktisch unmöglich sei. Beim Herstellerrabatt sind die Apotheker zwar weiter bereit, den Einzug zu übernehmen, wollen aber vom Inkassorisiko - etwa bei Streitigkeiten oder Insolvenzen - befreit werden.


Bei den Rabattverträgen ist die ABDA für praktische Lösungen: So haben die Apotheker kein Problem mit einer großzügigen Auslegung der Indikationsbereiche, solange sie bei nicht 100-prozentiger Übereinstimmung selbst entscheiden können, ob sie substituieren oder nicht. Auch dass künftig Packungen mit der gleichen N-Kennzeichnung ausgetauscht werden dürfen, auch wenn die Stückzahl sich unterscheidet, ist für die ABDA kein Problem, so lange der Arzt keine definierte Menge verordnet hat.

Damit die Rabattarzneimittel nicht zu häufig wechseln, schlägt die ABDA eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren vor. Betäubungsmittel sollten wegen der geringen therapeutischen Breite überhaupt nicht ausgetauscht werden können.

Die Idee, Packungsgrößen an der Behandlungsdauer zu orientieren, bewertet die ABDA zwar positiv, hält sie aber nicht für umsetzbar. Zu den noch klärungsbedürftigen Punkten gehört die Kennzeichnung von Kombinationsarzneimitteln, die fehlende Normierung, eine bislang nicht vorgesehene Übergangsregelung sowie fehlende Vorschriften für Arzneimittel, für die es mehrere Dosierungsschemata gibt.

Außerdem pocht die ABDA in ihrer Stellungnahme auf das aus dem Referentenentwurf genommene Pick-up-Verbot. Anliegen des Gesetzgebers müsse es sein, im Interesse einer hohen Patientensicherheit Rahmenbedingungen für den Versandhandel zu formulieren. Schließlich wirbt die ABDA noch einmal für ihr Garantiepreismodell bei Generika.