Die Apotheken wollen künftig nicht mehr das Risiko tragen, auf dem Herstellerrabatt sitzen zu bleiben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) forderte bei der Anhörung zum GKV-Änderungsgesetz im Gesundheitsausschusses des Bundestages eine Novellierung des bisher üblichen Inkasso-Verfahrens.
Bislang ziehen die Kassen den Herstellerrabatt bei der Abrechnung mit den Apotheken ab. Diese müssen sich die Beträge von den Herstellern zurückholen. Das Ausfallrisiko - zum Beispiel bei einer Insolvenz des pharmazeutischen Unternehmens - liegt damit bei den Apotheken.
Das will der DAV nun ändern: Dem Vorschlag zufolge sollen die Rechenzentren zunächst den Abschlag von den Herstellern einfordern. Erst bei erfolgter Zahlung wird die Überweisung an die Kassen ausgelöst.
Der DAV hält die Umstellung insbesondere wegen der geplanten Erhöhung des Zwangsrabatts für notwendig. Grundlage für die Berechnung sollen die rückwirkend zum August 2009 eingefrorenen Preise sein. Bei damals noch nicht eingeführten Präparaten sei aber nicht klar, worauf sich der Rabatt beziehe, sagte ein DAV-Sprecher. Rechtsstreitigkeiten zwischen Kassen und Herstellern seien daher „unvermeidbar“; die Apotheken drohten damit „in die Mühle“ zu geraten.
Der DAV ist deshalb für eine Präzisierung der Regelung für Neueinführungen. Außerdem sollen die Kassen einen direkten Anspruch gegenüber den Herstellern erhalten. Der Streit um die Höhe des Abschlags könnte dann direkt zwischen Kassen und Industrie geführt werden. „Aktuell müssen wir Prozesse nach beiden Seiten führen“, sagte der Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.
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