Apothekentest

Kiefer: Konsequenzen für „Rezepturverweigerer“ Franziska Gerhardt, 09.05.2014 13:27 Uhr

Kündigt Konsequenzen an: Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, zufolge werden die „Rezepturverweigerer“ unter den Apotheken Post von ihrer Kammer bekommen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Die Überprüfung der Leistungen von Apotheken durch Stiftung Warentest hat für die Beteiligten Konsequenzen. In den Tests hatten die Storch-Apotheke in Hannover und die Süd-Apotheke in Frankfurt am Main sowie die sieben Versender 1-Apo, Apo-Rot, Apotheke.de, DocMorris, Mycare, Parcelmed und Zur Rose die Anfertigung einer Rezeptur zur Wundbehandlung verweigert. Darum erwägen die Apothekerkammern nun berufsrechtliche Schritte. „Die Apotheken werden Post bekommen“, kündigte Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, an. Zuständig sind die jeweiligen Landesapothekerkammern.

„Wir werden berufsrechtliche Überprüfungen einleiten und die Betroffene um eine Stellungnahme bitten“, sagte ein Sprecher der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, die für die Versandapotheke 1-Apo zuständig ist. Der Vorgang ginge dann in die Rechtsabteilung. Über mögliche Konsequenzen werde zuletzt der Vorstand der Kammer entscheiden.

Ein ähnliches Vorgehen plant die Apothekerkammer Niedersachsen: Man werde die betroffene Apotheke zunächst um eine Stellungnahme bitten, sagte eine Sprecherin. Danach richte sich dann das weitere Vorgehen. Dass eine Apotheke die Anfertigung einer Rezeptur ablehnt, sei aber natürlich nicht in Ordnung.

Auch die Sächsische Landesapothekerkammer hat mit Apotheke.de einen „Rezepturverweigerer“ in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Kammer wird das Thema auf ihrer nächsten Vorstandssitzung im Mai besprechen und will vorher die detaillierte Bewertungsbögen von Stiftung Warentest anfordern, um den Sachverhalt genauer zu recherchieren. Berufsrechtliche Maßnahmen behalte man sich vor.

Sei der Vorstand einer Kammer der Ansicht, dass die Berufspflicht verletzt wurde, könne er ein Rügeverfahren mit oder ohne Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 2500 Euro durchführen oder ein ein berufsgerichtliches Verfahren einleiten, erklärte Corina Seidel, Justiziarin der Sächsischen Landesapothekerkammer.

Die Apothekerkammer Hamburg, die für die Versandapotheke Apo-Rot zuständig ist, wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Berufsrechtliche Angelegenheiten mache man generell nicht öffentlich, hieß es aus der Hansestadt.

Auf die Versandapotheke DocMorris mit Standort in Heerlen in Holland haben die deutschen Kammern keinen Zugriff. Zuständig sind die niederländischen Behörden.