Neuer Pflichthinweis ab 27.12.2023

Apotheken sollen Werbemittel prüfen

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Berlin -

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Seit gut drei Jahrzehnten ist der Warntext für Arzneimittelwerbung „außerhalb der Fachkreise“ Pflicht. Doch in wenigen Tagen ist der Passus Geschichte und darf nicht mehr verwendet werden. Auch Apotheken sind gefragt, denn sie müssen das Werbematerial prüfen und entsorgen.

§ 4, Absatz 3, Heilmittelwerbegesetz gibt den bekannten Satz aus der Werbung vor. Doch über das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) wurde eine Anpassung beschlossen. Das generische Maskulinum hat ausgedient – zumindest, wenn es um die Ärzt:innen geht.

Hersteller müssen die Pflichtangabe für Werbung außerhalb der Fachkreise anpassen. Damit Pharma- und Werbebranche den Reklamezusatz ändern können, sind fünf Monate Übergangszeit nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgesehen. Nach Weihnachten – ab dem 27. Dezember 2023 – heißt es dann: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“

Apotheken sollen Werbemittel prüfen

Aber auch Apotheken sind in der Pflicht. Nattermann (Sanofi) informiert derzeit die Apotheken über die gesetzliche Änderung. Mehr noch. Das Unternehmen fordert die Apotheken auf, ab dem 27. Dezember 2023 keine Materialien der eigenen Marken ohne neuen Pflichttext an Kund:innen abzugeben. Kommen die Apotheken der Vorgabe nicht nach und geben weiterhin Info- und Werbematerial mit dem alten Claim ab, bestehe die Gefahr von Konsequenzen. So könnten Behörden oder Mitbewerber dies ahnden oder verfolgen.

Konkret geht es dabei um Deokoelemente für Aktionen oder Dauerplatzierungen, Sichtwahlelemente, Broschüren oder auch Abgabeartikel für Endverbraucher:innen.

Die Materialien für die kommenden Aktionen in 2024 sind entsprechend der neuen Vorgaben gestaltet.

Apotheken gendern nicht

Gendern sorgt für heftige Debatten und hitzige Diskussionen. Das zeigt auch eine aposcope-Befragung unter den Kolleg:innen – 72 Prozent lehnen die Verwendung geschlechtssensibler Sprache ab und nur 28 Prozent befürworten das Gendern. Da wundert es nicht, dass 77 Prozent die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache als (eher/überhaupt) nicht wichtig bewerten und nur knapp 9 Prozent das Gendern in die interne und externe Kommunikation aufgenommen haben. Drei von zehn Kolleg:innen lehnen dies komplett ab und geben an, geschlechtssensible Sprache auf keinen Fall einzuführen und setzen weiterhin auf das generische Maskulinum. 46 Prozent haben bislang noch nicht darüber gesprochen.

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