Vorsorgeuntersuchungen in Apotheken

Apotheken sollen Herz-Kreislauf-Checks anbieten

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Berlin -

Wieder einmal hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Eckpunkte für ein Reformvorhaben vorgelegt. Mit einem Impulspapier
sollen Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessert werden. Eingeplant sind dabei auch die Apotheken.

Ziel der Initiative sei es, durch ein Bündel an Maßnahmen die Früherkennung und die Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen
zu verbessern. Unter anderem sollen die Gesundheitsuntersuchungen (GU) durch die Einführung eines nach Alter und Risiko gestuften strukturierten Screenings für Herz-Kreislauf-Erkrankungen weiterentwickelt werden.

Neben allgemeinen Aufklärungskampagnen, für die unter anderem das neu zu gründende Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) verantwortlich sein soll, ist ein „niedrigschwelliges und einheitliches Einladungsmanagement durch die Krankenkassen“ geplant. Für die unterschiedlich ausgestalteten Check-ups 25, 35 und 50 sollen dabei Voucher verteilt werden. Denkbar seien etwa ein Telefonservice zur Terminvermittlung, ein QR-Code – oder auch ein Angebot zur Vorfeld-Untersuchung in Apotheken.

Wörtlich heißt es dazu:

Engere Einbindung der Apotheken im Rahmen von Vorfeld-Untersuchungen zu den Checkups: Niedrigschwellige Beratung zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und zu Früherkennungsangeboten, Cholesterinwert-Bestimmung, Blutdruckmessung, Blutzucker-Messung, BMI-Berechnung; Beratung zur Nikotinentwöhnung

Alle Ergebnisse der Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sollen gebündelt werden, etwa in einem (digitalen) U-Untersuchungshefts für Erwachsene oder in der ePA. Parallel soll die Datenlage für die epidemiologische Forschung – Surveillance zu nicht-übertragbaren Krankheiten (NCD) – verbessert werden.

Weiterführende Behandlung

Außerdem sollen die ärztlichen Präventionsempfehlung sowie die Überleitung in die weiterführende Versorgung gestärkt worden. Personen mit hohem Risiko sollen eine umfassende Diagnostik und insbesondere Angebote für eine weiterführende Behandlung – sowohl nichtmedikamentös etwa mit Beratung zur Ernährung, Bewegung und Lebensstiländerung als auch medikamentös – erhalten.

Auch die Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen soll verbessert werden, beispielsweise durch die Einführung eines Lipid-Screenings im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung U9 oder einer J1-Untersuchung.

Die Kassen sollen verpflichtet werden, ihren Versicherten Disease-Management-Programme (DMP) anzubieten und innerhalb einer festgelegten Frist mit den Leistungserbringern Verträge zur Umsetzung zu schließen. „Hierfür wird ein Konfliktlösungsmechanismus
eingerichtet.“

Reduzierung von Nikotinkonsum

Zur Reduzierung des Nikotinkonsums soll schließlich die medikamentöse Therapie erleichtert werden, indem nicht nur die „schwere Tabakabhängigkeit“ behandelt werden und die Finanzierung häufiger als alle drei Jahre übernommen werden kann. Für die Teilnahme an einer Entwöhnungsmaßnahme durch die Krankenkassen sollen erhöhte finanzielle Anreize geschaffen werden.

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