Pflegereform

Apotheken sollen für Pflegedienste verblistern Janina Rauers, 03.05.2011 08:39 Uhr

Berlin - 

Die Union will, dass mehr Patienten mit patientenindividuell verblisterten Arzneimitteln versorgt werden: Künftig sollen Apotheken nicht nur mit Pflegeheimen, sondern auch mit ambulanten Pflegediensten Versorgungsverträge schließen können. Dies geht aus einem Eckpunktepapier der Gesundheitsexperten der Union zur Pflegereform hervor. Konkrete Vorschläge zur Vergütung machen die Politiker nicht.

Die zentrale Frage für die Apotheken wird in dem als Entwurf gekennzeichneten Papier nur angesprochen: Form und Finanzierung des Verblisterns sollten grundsätzlich diskutiert werden, heißt es. Außerdem soll geprüft werden, „wie der Aufwand des Verblisterns reduziert und kostengünstiger gestaltet werden kann.“ An den Rabattverträgen mit den Krankenkassen will die Unionsfraktion nicht rütteln: Die Einhaltung der Verträge sei in jedem Fall auch beim Verblistern zu gewährleisten.

„Bislang tun sich viele Apotheken mit dem Verblistern schwer“, sagte Willi Zylajew (CDU) gegenüber APOTHEKE ADHOC. Dabei sei dies eine simple Möglichkeit, um die Pflegekräfte zu entlasten. Mit der Pflegereform sollten eventuell bestehende Hemmnisse beim Thema Verblistern abgebaut werden.

Seit 2007 können Apotheker und Pflegeheime einen Versorgungsvertrag über das Verblistern von Arzneimitteln schließen; mit Krankenkassen können die Apotheken Vergütungsvereinbarungen treffen. Bisher würden diese Instrumente aber kaum genutzt, kritisiert die Unionsfraktion.