Corona-Impfstoff für Arztpraxen

Apotheken müssen Mengen melden

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Berlin -

Ab Mitte April sollen die Arztpraxen in die Corona-Impfungen eingebunden werden. Die Apotheken sollen die Logistik übernehmen und dafür eine Vergütung erhalten. Damit keine Verteilungsprobleme entstehen und einige Praxen leer ausgehen, während andere Impfstoff bunkern, sollen alle Daten zur Auslieferung erfasst werden. Details sollen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Nachmittag mit der neuen Impfverordnung veröffentlicht werden.

Die Belieferung der Praxen erfolgt – wie bei anderen Schutzimpfungen auch – über die Apotheken, die wiederum beim Großhandel bestellen. Dieser erhält seine Lieferung direkt aus dem Zentrallager des Bundes oder vom Hersteller. Die Kosten des Großhandels und der Apotheken werden durch Festzuschläge gedeckt, die der Bund trägt. Details dazu sind noch nicht bekannt.

Damit nicht – wie gelegentlich beim Grippeimpfstoff – ein heilloses Chaos entsteht, hat das BMG mit den Verbänden der Vertragsärzte, der Apotheker und des Großhandels ein Konzept vereinbart, dass eine möglichst gleichmäßige, bevölkerungsbezogene Verteilungder Impfstoffmenge über das Bundesgebiet sicherstellen soll. „Dazu gehört neben der notwendigen Transparenz und Nachvollziehbarkeit über den gesamten Distributionsweg mittels eines Warenwirtschaftssystems anfangs auch eine Obergrenze für die Bestellmenge je Arztpraxis“, heißt es im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

Noch nicht geklärt ist, wie das Impfzubehör in die Praxen kommt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich gewünscht, dass Spritzen & Co. zusammen mit dem Impfstoff geliefert werden. Doch das ist laut GMK nicht so einfach: Zwar sei nach Angaben der Hersteller ausreichend Material vorhanden, allerdings vielfach durch Reservierungen der Länder gebunden. „Dies erschwert die Bestellungen des Großhandels, um die Arztpraxen zeitgleich mit den Impfstoffen auch mit dem Impfzubehör ausstatten zu können.“

Durch den Übergang in Phase II der Impfstrategie sei eine neue Aufteilung zwischen Impfzentren und Arztpraxen möglich und notwendig, heißt es weiter. „Daher werden Bund, Länder, Großhandel und die Hersteller von Impfzubehör zeitnah in einer gemeinsamen Schalte erörtern, wie dies so aufgelöst werden kann, dass sowohl in den Impfzentren der Länder wie in den Arztpraxen in ausreichendem Maß Impfzubehör vorhanden sein wird.“

Generell haben die Gesundheitsminister vereinbart, dass die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25 Millionen Dosen beliefert werden. Dies soll einen planbaren Betrieb gewährleisten. Ist darüber hinaus Impfstoff verfügbar, wird er an die Arztpraxen ausgeliefert und dort routinemäßig verimpft. Ziel ist laut GMK ein frühestmöglicher Start, spätestens in KW 16. „Sollten es die noch zu konkretisierenden Liefermengen der Hersteller für April zulassen, soll früher begonnen werden.“

Die Länder teilen dem Bund bis zum 19. März mit, wie ihr jeweiliger Anteil auf die verschiedeneren Hersteller wochenbezogen aufgeteilt werden soll. Bis dahin können sie auch ein „Opt-out“ erklären, nämlich dass sie im April noch nicht an der routinemäßigen Impfung in den Arztpraxen teilnehmen wollen. Diese Länder werden dann von den Logistikmechanismen ausgenommen, die Apotheken dieser Bundesländer also im April noch nicht vom Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert. Vielmehr erhalten diese Länder weiter ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen.

Danach entwickelt sich die wöchentlich an die Arztpraxen gelieferte Menge analog zu den sich wöchentlich verändernden Gesamtlieferungen. Über die konkrete Aufteilung zwischen Impfzentren und Arztpraxen für den Monat Mai wird die GMK zusammen mit dem BMG entscheiden, sobald die konkreten Lieferdaten vorliegen. In keinem Fall soll wöchentliche Menge von 2,25 Millionen Dosen unterschritten werden.

 

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