Jetzt ist es amtlich: Am 19. Mai verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine beiden Urteile zum Fremdbesitzverbot für Apotheken. Um 9.30 Uhr stehen das Vorlageverfahren in Sachen DocMorris und das italienische Vertragsverletzungsverfahren auf dem Programm. Danach geht es gleich weiter in Sachen Apotheken: Im Anschluss an die Verlesung der Urteile findet vor der Großen Kammer die mündliche Verhandlung zu einem Vorlageverfahren aus Spanien statt.
In den beiden verbunden Rechtssachen geht es um die Frage, ob eine Bedarfsplanung für Apotheken mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Zwei Apotheker hatten Asturien und das Gesundheitsministerium des Fürstentums wegen der regionalen Bestimmungen zu Mindestabständen zwischen Apotheken, Anforderungen an die Bevölkerungsdichte bei neuen Niederlassungen sowie wegen des Punktesystems und der Gesetze zur Weitergabe bestehender Apotheken verklagt.
Der Oberste Gerichtshof des Fürstentums Asturien (Tribunal Superior de Justicia de Asturias, TSJA), einer autonomen Region im Norden Spaniens, hatte dem EuGH im November 2006 ein Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt.
In ihrem bereits 2005 gegen Spanien eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren sowie im österreichischen Verfahren hatte die EU-Kommission ebenfalls Niederlassungsbeschränkungen moniert.
Der EuGH hatte erst vor kurzem in einem österreichischen Vorlageverfahren entschieden, dass Niederlassungsbeschränkungen im Gesundheitswesen fair sein müssen. Nach Ansicht der EU-Richter verstößt die österreichische Bedarfsplaung für Zahnambulatorien gegen Gemeinschaftsrecht, da sie weder alle Antragsteller gleich behandelt noch vor der Willkür der Behörden schützt.
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